Entscheidung des Oberamtmanns zu Hanau bezüglich eines dem Windecker Juden Koscher verpfändeten Weingartens
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Regest
Der Oberamtmann zu Hanau entscheidet, daß der Windecker Jude Koscher den ihm vor anderthalb Jahren von Velten Nicolai zu Windecken für 30 fl. verpfändeten Weingarten so lange bestellen und bebauen soll, bis er entweder von Nicolai die 30 fl. und eine Besserung für den Garten erhalten oder einen Käufer für das Grundstück gefunden hat. Wegen der von Koscher geforderten Zinsen sollen sich die Parteien vor dem Keller zu Windecken vergleichen.
Auf Bitten der Bürgen des Zacharias Gelbericht zu [Oberissigheim] wird ein vom Oberamtmann am 7. November gefälltes Urteil, das Koscher und seinen Mitgläubigern die Pfändung der Bürgen bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen erlaubt, dahin gemildert, daß die Zahlungsfrist bis Weihnachten verlängert wird. Ist Koscher bis dahin nicht bezahlt, soll die Pfändung vollstreckt werden.
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1583/I Bl. 20, 1583/II Bl. 101v-102r
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Entscheidung des Oberamtmanns zu Hanau bezüglich eines dem Windecker Juden Koscher verpfändeten Weingartens“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5536_entscheidung-des-oberamtmanns-zu-hanau-bezueglich-eines-dem-windecker-juden-koscher-verpfaendeten-weingartens> (aufgerufen am 29.11.2025)
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