Lewes Sohn Joseph zu Windecken bekundet seine Aufnahme in Windecken
Stückangaben
Regest
Lewes Sohn Joseph zu Windecken bekundet, daß ihn die hanauischen Vormünder laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen 209 Tage nebst Frau, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. auf drei Jahre in Windecken aufgenommen haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen.
Ausfertigung
Papier, mit aufgedrücktem Siegel
Weitere Angaben
Bl. 57, 80; zu den Bestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Lewes Sohn Joseph zu Windecken bekundet seine Aufnahme in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4618_lewes-sohn-joseph-zu-windecken-bekundet-seine-aufnahme-in-windecken> (aufgerufen am 29.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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