Lewes Sohn Joseph zu Windecken bekundet seine Aufnahme in Windecken

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 5934  
Laufzeit / Datum
1572 November 12
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Lewes Sohn Joseph zu Windecken bekundet, daß ihn die hanauischen Vormünder laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen 209 Tage nebst Frau, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. auf drei Jahre in Windecken aufgenommen haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen.

Ausfertigung

Papier, mit aufgedrücktem Siegel

Weitere Angaben

Bl. 57, 80; zu den Bestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Lewes Sohn Joseph zu Windecken bekundet seine Aufnahme in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4618_lewes-sohn-joseph-zu-windecken-bekundet-seine-aufnahme-in-windecken> (aufgerufen am 29.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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