Klage des Frankfurter Juden Israhel zum Engel gegen Johanges Johann von Seckbach
Stückangaben
Regest
Der Jude Israhel zum Engel zu Frankfurt verklagt Johanges Johann von Seckbach vor der Kanzlei Hanau wegen einer im Frankfurter Gerichtsbuch am 20. Dezember 1564 eingetragenen Schuld von 70 fl. Darauf wird entschieden, daß der Beklagte Israhel zu Martini 1566 und 1567 je 35 fl. und dazu 1567 noch 4 fl. für "liebnußen" zahlen soll.
Ferner fordert Israhel von Johanges Johann und Seiffert Drausch aufgrund eines Urteils des Hofgerichts Rottweil 186 fl. Obwohl Johanges erklärt, nur Bürge für Peter Keller zu sein, wird entschieden, daß er und Drausch Israhel am kommenden Sonntag Invocavit [1566 März 3] 50 fl. und den Rest zu Martini 1567 bezahlen sollen.
Weitere Angaben
1565-1566 Bl. 352
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Personen
- Israel (Israhel), zum Engel zu Frankfurt am Main, Sohn des Simon Wolf, Bruder des David und Wenzel zur goldenen Scheuer und des Uriel Wolf, Vater des Hayumb und Mosche zum Paradies, der Michla und Mergym, Schwiegervater des Schlam zum Engel
- Johannges Johann, Einwohner von Seckbach
- Seiffert Drausch, Einwohner von Seckbach
- Keller, Peter, Einwohner von Seckbach
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Sachbegriffe
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Klage des Frankfurter Juden Israhel zum Engel gegen Johanges Johann von Seckbach“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4137_klage-des-frankfurter-juden-israhel-zum-engel-gegen-johanges-johann-von-seckbach> (aufgerufen am 29.11.2025)
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