Klage des Frankfurter Juden Israhel zum Engel gegen Johanges Johann von Seckbach

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 3  
Laufzeit / Datum
1565 Dezember 14
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Jude Israhel zum Engel zu Frankfurt verklagt Johanges Johann von Seckbach vor der Kanzlei Hanau wegen einer im Frankfurter Gerichtsbuch am 20. Dezember 1564 eingetragenen Schuld von 70 fl. Darauf wird entschieden, daß der Beklagte Israhel zu Martini 1566 und 1567 je 35 fl. und dazu 1567 noch 4 fl. für "liebnußen" zahlen soll.
Ferner fordert Israhel von Johanges Johann und Seiffert Drausch aufgrund eines Urteils des Hofgerichts Rottweil 186 fl. Obwohl Johanges erklärt, nur Bürge für Peter Keller zu sein, wird entschieden, daß er und Drausch Israhel am kommenden Sonntag Invocavit [1566 März 3] 50 fl. und den Rest zu Martini 1567 bezahlen sollen.

Weitere Angaben

1565-1566 Bl. 352

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Klage des Frankfurter Juden Israhel zum Engel gegen Johanges Johann von Seckbach“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4137_klage-des-frankfurter-juden-israhel-zum-engel-gegen-johanges-johann-von-seckbach> (aufgerufen am 29.11.2025)

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