Graf Philipp von Hanau nimmt u.a. die Juden Gomppen und Koppen in Windecken auf
Stückangaben
Regest
Graf Philipp von Hanau bekundet, daß er den Juden Gomppen und seine Frau Gollen sowie den Juden Koppen und seine Frau Sara auf drei Jahre in Windecken aufgenommen hat. Von 1497 an gerechnet sollen Koppen und seine Frau für den Schutz jährlich zu Martini 6 fl. Bede bezahlen. Bleiben die Juden über die vereinbarte Zeit hinaus, so haben sie zu Martini die Bede für ein weiteres Jahr zu bezahlen. Irrungen mit hanauischen Untertanen sind nur vor hanauischen Gerichten auszutragen.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 28006.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Graf Philipp von Hanau nimmt u.a. die Juden Gomppen und Koppen in Windecken auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2913_graf-philipp-von-hanau-nimmt-u-a-die-juden-gomppen-und-koppen-in-windecken-auf> (aufgerufen am 29.11.2025)
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