Protokoll der zu Altenhaßlau verhängten Sabbatbußen
Stückangaben
Regest
Pfarrer Hassenpflug meldet dem Amt Altenhaßlau am 25. August 1747 durch den Gerichtsdiener, dass er auf dem Rückweg vom Nachmittagsgottesdienst beobachtet hat, wie sein Nachbar Aron mit einem Kienrußkrämer bei währendem Gottesdienst gehandelet und noch in dem Handel beschäfftiget war.
Am 24. September meldet Pfarrer Hassenpflug dem Amt, dass am 17. September wie im ganzen Land auch in Altenhaßlau die Sabbatsordnung von der Kanzel verlesen wurde. Abends kam dann der Untertan Groß aus Eidengesäß zu Hassenpflug und hat berichtet, dass die Witwe des Juden Meier, der er 8 Kopfstücke schuldet, ihn wegen dieser Schuld nachmittags in Gelnhausen angesprochen und das Geld zurückgefordert habe. Das habe er, Hassenpflug, den damaligen Interimsbeamten schriftlich mitgeteilt.
Archivangaben
Altsignatur
A. L. 1027 Nr. 7
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 616.
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Orte
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Protokoll der zu Altenhaßlau verhängten Sabbatbußen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14662_protokoll-der-zu-altenhasslau-verhaengten-sabbatbussen> (aufgerufen am 29.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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