Protokoll der zu Altenhaßlau verhängten Sabbatbußen

HStAM 83 Konsistorium Hanau Nr. 5263  
Laufzeit / Datum
1747 August 25 – September 24
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Pfarrer Hassenpflug meldet dem Amt Altenhaßlau am 25. August 1747 durch den Gerichtsdiener, dass er auf dem Rückweg vom Nachmittagsgottesdienst beobachtet hat, wie sein Nachbar Aron mit einem Kienrußkrämer bei währendem Gottesdienst gehandelet und noch in dem Handel beschäfftiget war.
Am 24. September meldet Pfarrer Hassenpflug dem Amt, dass am 17. September wie im ganzen Land auch in Altenhaßlau die Sabbatsordnung von der Kanzel verlesen wurde. Abends kam dann der Untertan Groß aus Eidengesäß zu Hassenpflug und hat berichtet, dass die Witwe des Juden Meier, der er 8 Kopfstücke schuldet, ihn wegen dieser Schuld nachmittags in Gelnhausen angesprochen und das Geld zurückgefordert habe. Das habe er, Hassenpflug, den damaligen Interimsbeamten schriftlich mitgeteilt.

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 616.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Protokoll der zu Altenhaßlau verhängten Sabbatbußen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14662_protokoll-der-zu-altenhasslau-verhaengten-sabbatbussen> (aufgerufen am 29.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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