Stellungnahme des hanauischen Rats Dionysius Gremp von Freudenstein zum Tragen der Judenzeichen
Stückangaben
Regest
Der hanauische Rat Dionysius Gremp von Freudenstein teilt dem hanauischen Amtmann zu Steinau Paul von Welsberg mit, dass er von den Juden noch keine Klagen über die Verordnung, gelbe Ringe zu tragen, gehört hat. Wenn sie sich aber deswegen an Graf Philipp den Älteren von Hanau-Lichtenberg wenden, sollen sie so abgefertigt werden, dass sie im Werck spüren sollen, dass sie meiner Befürderung gar nicht genossen, sondern vilmehr endtgolten haben, dann ich meins Theils gehrn die Sachen dahin richten helfen will, damit sie aus dem Landt verwiesen werden.
Ausfertigung
mit aufgedrücktem Verschlusssiegel, Präs. Hanau den 8. August 1580
Weitere Angaben
Blatt 242-244 r; vgl. Regest Nr. 2749 (1580 Juli 6 - 1581 Januar 10)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 224.
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Stellungnahme des hanauischen Rats Dionysius Gremp von Freudenstein zum Tragen der Judenzeichen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14269_stellungnahme-des-hanauischen-rats-dionysius-gremp-von-freudenstein-zum-tragen-der-judenzeichen> (aufgerufen am 16.07.2026)
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