Aufnahme zum Judenbürger des Juden Hore und dessen Ehefrau in [Tauber-]Bischofsheim
Stückangaben
Regest
Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, daß er den Juden Hore und dessen Ehefrau zu Judenbürgern in [Tauber-]Bischofsheim mit der Maßgabe aufgenommen habe, daß diese gegen einen jährlichen Zins in Höhe von 20 Gulden auf drei Jahre dort wohnen dürfen, und zwar entsprechend dem Inhalt des dem Juden Mosse gegebenen Schutzbriefes, der ebenfalls dort wohnt.
Datierung
Sonntag nach Kiliani
Art
Reproduktion (gleichz.), Pap.
Ausstellungsort
[Nieder-]Olm
Weitere Angaben
Kopie der Abschrift (wohl verkürzt) StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 26 Bl. 110v (Pap., gleichz.)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufnahme zum Judenbürger des Juden Hore und dessen Ehefrau in [Tauber-]Bischofsheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13021_aufnahme-zum-judenbuerger-des-juden-hore-und-dessen-ehefrau-in-tauber-bischofsheim> (aufgerufen am 13.07.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13021