Aufnahme zum Judenbürger des Juden Hore und dessen Ehefrau in [Tauber-]Bischofsheim

HStAD A 14 Nr. 398  
Laufzeit / Datum
1450 Juli 12
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, daß er den Juden Hore und dessen Ehefrau zu Judenbürgern in [Tauber-]Bischofsheim mit der Maßgabe aufgenommen habe, daß diese gegen einen jährlichen Zins in Höhe von 20 Gulden auf drei Jahre dort wohnen dürfen, und zwar entsprechend dem Inhalt des dem Juden Mosse gegebenen Schutzbriefes, der ebenfalls dort wohnt.

Datierung

Sonntag nach Kiliani

Art

Reproduktion (gleichz.), Pap.

Ausstellungsort

[Nieder-]Olm

Weitere Angaben

Kopie der Abschrift (wohl verkürzt) StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 26 Bl. 110v (Pap., gleichz.)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Aufnahme zum Judenbürger des Juden Hore und dessen Ehefrau in [Tauber-]Bischofsheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13021_aufnahme-zum-judenbuerger-des-juden-hore-und-dessen-ehefrau-in-tauber-bischofsheim> (aufgerufen am 13.07.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13021