Der Erzbischof von Mainz über die Rechtszuständigkeit für die Juden Mannes, Samaria und Irsrael, alle zu Miltenberg
Stückangaben
Regest
Erzbischof Adolf von Mainz bekundet, daß er dem Manes, dessen Sohn Smaria und dessen Eidam Israel, [alle] gesessen zu Miltenberg, die Gnade erteilt habe, daß sein Judenmeister Isaak zu Miltenberg diese Juden nicht vor sich laden darf. Diese sollen vielmehr nur vor dem Erzbischof oder vor einem von diesem beauftragten Richter zu Recht stehen.
Datierung
feria quinta post Kiliani
Art
Reproduktion, Pap.
Ausstellungsort
Aschaffenburg
Weitere Angaben
Kopie der Abschrift StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 11 Bl. 120 (Pap., 14. Jh.)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Erzbischof von Mainz über die Rechtszuständigkeit für die Juden Mannes, Samaria und Irsrael, alle zu Miltenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/12578_der-erzbischof-von-mainz-ueber-die-rechtszustaendigkeit-fuer-die-juden-mannes-samaria-und-irsrael-alle-zu-miltenberg> (aufgerufen am 11.07.2026)
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