Ereignis

Was geschah

Über Jahrzehnte war die verarmte Bevölkerung einiger hessischer Landstriche gezwungen, ihre Heimat zu verlassen, um auswärts Geld zu verdienen. Kritische Berichte über hessische Fliegenwedelhändler oder Straßenmusikanten, die im Ausland Kinder und Jugendliche in unwürdigen Verhältnissen für sich arbeiten ließen, waren immer wieder in Zeitungen und Zeitschriften zu finden.

Die Behörden versuchten seit Jahren vergeblich durch Gesetze den „Menschenhandel“ zu unterbinden. So sollten keine Pässe mehr ausgestellt werden oder Händler nur mit ihren Ehefrauen reisen dürfen, nicht aber mit minderjährigen Mädchen. Auch in den hessischen Parlamenten kam das Thema wiederholt zur Sprache. 1860 lehnte die nassauische Ständeversammlung einen Antrag des Abgeordneten Wilhelm Zais (1798-1861) ab, die bestehenden Vorschriften zu verschärfen.
(StF)

Bezugsrahmen

Nachweise

Weiterführende Informationen

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Maßnahmen gegen die „Landgängerei“, um 1860“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7512_massnahmen-gegen-die-landgaengerei> (aufgerufen am 14.07.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

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