Hessische Landtagswahl vom 15. November 1931 für ungültig erklärt
Ereignis
Was geschah
Auf Antrag der von der Wahl ausgeschlossenen Wirtschaftspartei verfügt der Hessische Staatsgerichtshof die Wiederholung der für ungültig erklärten Landtagswahl vom 15. November 1931. Der Staatsgerichtshof begründet seine Entscheidung damit, dass der Wahlprüfungsausschuss nicht hinreichend geprüft habe, „ob die auf der Vorschlagsliste der Wirtschaftspartei fehlenden 44 Stimmen nicht doch hinter der Partei stehen, und da nicht erwiesen [sei], daß das Ergebnis einer Abstimmung sich nicht ändert, wenn sich die Zusammensetzung des Landtags auch nur um ein Mandat verschiebt.“ Aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs ergibt sich die Auflösung des Hessischen Landtags und seine Neuwahl binnen zwei Monaten. Diese findet schließlich am 19. Juni 1932 statt.
(OV)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Literatur
- Chronik deutscher Zeitgeschichte 1, S. 593
- Archiv der Gegenwart, 1/2, 1931/32, S. 326
- Schulthess' Europäischer Geschichtskalender 1932, S. 73
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hessische Landtagswahl vom 15. November 1931 für ungültig erklärt, 9. Mai 1932“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/698_hessische-landtagswahl-vom-15-november-1931-fuer-ungueltig-erklaert> (aufgerufen am 10.06.2026)
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