Hessisches Innenministerium empfiehlt die Nichtaufführung eines Veit Harlan-Filmes
Ereignis
Was geschah
Das Hessische Innenministerium richtet ein Schreiben an den Landesverband hessischer Filmtheaterbesitzer und äußert darin seinen Wunsch, dass diese von der Aufführung des neuen Veit-Harlan-Films „Die Geliebte“ Abstand nehmen. Anlass für dieses Schreiben ist der Boykott des Filmes durch einen Frankfurter Filmtheaterbesitzer, dessen Verhalten von der Regierung als vorbildlich ansieht. Gustav Zimmermann, geschäftsführender Direktor des Landesverbands, verneint, dass ein solcher Boykott in Frankfurt stattgefunden habe, sondern es sei vielmehr zunächst darauf verzichtet worden, den Film zu zeigen. Zudem hält er einen solche Ächtung des Filmes aus rechtlichen Gründen für schwierig.
(MB)
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Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 3.3.1951, S. 3
Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Veit Harlan (eingesehen am 2.3.2022)
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hessisches Innenministerium empfiehlt die Nichtaufführung eines Veit Harlan-Filmes, 2. März 1951“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3719_hessisches-innenministerium-empfiehlt-die-nichtauffuehrung-eines-veit-harlan-filmes> (aufgerufen am 29.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3719