Wißker, Henne
belegt seit
1499 belegt bis
1507 Beruf
SchultheißNachweise
Fußnoten
- Rechn. I, Marburg (77/1 Bl. 33). ↑
- Ebd. 78/3 Bl. 42v. Diefenbach, Kreis Marburg S. 251 bezeichnet ihn als Schultheißen der Gerichtsjunker von 1498–1515, sagt aber S. 168, „alle Gerichtsherren [die dort aufgeführt werden] ließen ihre Rechte durch eigene Schultheiße verwalten, von denen erstmals 1498 einer der Landgrafen ... auftritt“. Diefenbach nennt aber auf S. 253 als ersten hessischen Schultheißen in Fronhausen Dietrich Kran (1511–1515). ↑
- Diefenbach, Kreis Marburg S. 254 setzt ihn um 1460 an, was nicht zwingend ist, jedoch Personengleichheit mit dem 1456 bezeugten (Diefenbach unbekannten) gleichnamigen Ebsdorfer Greben Wisckerhenn (Nr. 3398) bedeuten könnte. ↑
Quellen
Literatur
- Demandt, Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein „Staatshandbuch“ Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, Teil 2, Marburg 1981, S. 966, Nr. 3401.
- Diefenbach, Der Kreis Marburg. Seine Entwicklung aus Gerichten, Herrschaften und Ämtern bis ins 20. Jahrhundert, Marburg 1943
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Wißker, Henne“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/23264_wissker-henne> (aufgerufen am 19.04.2026)
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