Wißker, Henne

 
belegt seit
1499
belegt bis
1507
Beruf
Schultheiß

Leben

Aus der Biografie

Landgräflicher Schultheiß zu Fronhausen 14991, 15072. Ungeklärt ist sein Verhältnis zu dem in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts in Lohra amtierenden gleichnamigen hessischen Schultheißen3.

Nachweise

Fußnoten

  1. Rechn. I, Marburg (77/1 Bl. 33).
  2. Ebd. 78/3 Bl. 42v. Diefenbach, Kreis Marburg S. 251 bezeichnet ihn als Schultheißen der Gerichtsjunker von 1498–1515, sagt aber S. 168, „alle Gerichtsherren [die dort aufgeführt werden] ließen ihre Rechte durch eigene Schultheiße verwalten, von denen erstmals 1498 einer der Landgrafen ... auftritt“. Diefenbach nennt aber auf S. 253 als ersten hessischen Schultheißen in Fronhausen Dietrich Kran (1511–1515).
  3. Diefenbach, Kreis Marburg S. 254 setzt ihn um 1460 an, was nicht zwingend ist, jedoch Personengleichheit mit dem 1456 bezeugten (Diefenbach unbekannten) gleichnamigen Ebsdorfer Greben Wisckerhenn (Nr. 3398) bedeuten könnte.

Quellen

Literatur

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Wißker, Henne“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/23264_wissker-henne> (aufgerufen am 19.04.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

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