Wenck, Johann
belegt seit
1502 belegt bis
1509 Beruf
Wartspfennig, KammerschreiberNachweise
Fußnoten
- Rechn. I, Kassel Kammerschreiber (11/6 Bl. 18v). ↑
- Eigenhändiges Schreiben an den Kammermeister Rudolf von Waiblingen StA. Marburg Best. 40d Rubr. VIII Nr. 21, das er mit Johann Wenck chammerschriber unterzeichnet. Da er in diesem Schreiben vom hessischen Kammerschreiber spricht (das war damals Konrad Scherer) muß er mainzischer Kammerschreiber gewesen sein, der das Amt des hessischen Wartspfennig zu Mainz mitversehen hat. Demgemäß hat der glz. Rv. auch: wartzpfennick zu Mentz. ↑
- Rechn. I, Mainz (74/3a). Hier unterschreibt er Johann Wenck zolschriber zu Mentz, während der Rv. des Kammerschreibers lautet: wartzpfennig zu Meintz. ↑
Quellen
Literatur
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Wenck, Johann“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/23141_wenck-johann> (aufgerufen am 11.04.2026)
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