Waise von Fauerbach, Wilhelm
belegt seit
6.1467 belegt bis
28.6.1496 Beruf
AmtmannWirken
Lebensorte
Stornfels
Familie
Vater
Waise von Fauerbach, Wilhelm
Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Wilhelms Sohn, sitzt zu Stornfels 1467 Juni1, wird Anfang August 1477 von Landgraf Heinrich III. ins Heer vor Volkmarsen entboten2; 1491 Mai 5 bestellt ihn Landgraf Wilhelm III. auf vier Jahre zum Amtmann in Stornfels gegen Überlassung der Amtsgefälle, aber von den Bußen nur das, was ihm laut seiner Pfandschaft zusteht3; außerdem muß er dem Landgrafen noch 20 fl. in Gold von der Maibeede und 30 fl. in Gold aus der Herbstbeede zahlen. Er ist verpflichtet zwei reisige Pferde zu halten und damit zu Diensten zu stehen und muß das Schloß mit Wächtern, Pförtnern und Turmhütern auf eigene Kosten bestellen4. Johann und Wilhelm Waise sind Amtleute zu Bingenheim und Stornfels 1493 Juni 35, 1494 ersetzt der Hofmeister Waise des Amtes halber zu Stornfels das Geld, das dieser dort verbaut hat6, 1496 Juni 28 quittiert Landgraf Wilhelm III. seine Abschlußrechnung für die Zeit, als er sein Ämtmann in Stornfels war, und sühnt sich mit ihm wegen des Totschlags, den er an Philipp Widdersheim, Rentmeister zu Nidda, verübt hat7.
Wilhelms Sohn, sitzt zu Stornfels 1467 Juni1, wird Anfang August 1477 von Landgraf Heinrich III. ins Heer vor Volkmarsen entboten2; 1491 Mai 5 bestellt ihn Landgraf Wilhelm III. auf vier Jahre zum Amtmann in Stornfels gegen Überlassung der Amtsgefälle, aber von den Bußen nur das, was ihm laut seiner Pfandschaft zusteht3; außerdem muß er dem Landgrafen noch 20 fl. in Gold von der Maibeede und 30 fl. in Gold aus der Herbstbeede zahlen. Er ist verpflichtet zwei reisige Pferde zu halten und damit zu Diensten zu stehen und muß das Schloß mit Wächtern, Pförtnern und Turmhütern auf eigene Kosten bestellen4. Johann und Wilhelm Waise sind Amtleute zu Bingenheim und Stornfels 1493 Juni 35, 1494 ersetzt der Hofmeister Waise des Amtes halber zu Stornfels das Geld, das dieser dort verbaut hat6, 1496 Juni 28 quittiert Landgraf Wilhelm III. seine Abschlußrechnung für die Zeit, als er sein Ämtmann in Stornfels war, und sühnt sich mit ihm wegen des Totschlags, den er an Philipp Widdersheim, Rentmeister zu Nidda, verübt hat7.
Nachweise
Fußnoten
- Rechn. I, Gießen (51/4 Bl. 36). ↑
- Rechn. I, Marburg (75/3 Bl. 37v.). Zur gleichen Zeit entbietet Landgraf Heinrich III. auch Ritter Gilbrecht Waise von Fauerbach dorthin (ebd.). ↑
- Über die Höhe dieser Pfandschaft ist bisher nichts bekannt. ↑
- Urkk., Bestallungen. ↑
- Müller, Hirzenhain Nr. 288 (AHG NF 11, 1916). ↑
- Rechn. I, Marburg Hofmeister (10/8 Bl. 17). ↑
- Kopiar 15 Nr. 8, 9. ↑
Quellen
Literatur
- Demandt, Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein „Staatshandbuch“ Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, Teil 2, Marburg 1981, S. 909, Nr. 3196.
- Christian Müller, Das Aschaffenburger Kopialbuch des Klosters Hirzenhain in Regesten, in: Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde NF 11 (1916), S. 321-472
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Waise von Fauerbach, Wilhelm“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/23038_waise-von-fauerbach-wilhelm> (aufgerufen am 19.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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