Thüngen, Willewalt von

 
geboren
6.2.1499
gestorben
vor 1512
Beruf
Diener

Leben

Aus der Biografie

Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Wird 1499 Februar 6 zusammen mit Karl von Grunbach (= Grumbach) von Landgraf Wilhelm III. für die nächsten beiden Jahre zum Diener angenommen. Sie müssen dem Landgrafen auf Erfordern ire eyner mit dem libe oder sie beyde ungeverlich mit sechs reisigen knechten und perden woilgeriethen und im harnesch rustigk zu dinste komen, ausgenommen gegen den [Bischof] von Würzburg. Sie erhalten dafür jährlich zu Invocavit 60 fl. aus der Kammer und im landgräflichen Dienst oder wenn es ihnen beliebt, einen Monat am landgräflichen Hofe zu sein, Futter, Mahl, Nagel und Eisen, die Hofkleidung und Ersatz ihres reisigen Schadens1. – 1512 Anfang beklagen sich Karl von Grumbach, Amtmann zu Stephansberg, und Albrecht von Thüngen als Vormund der Erben des † Willewalt von Thüngen durch Vermittlung des Markgrafen Kasimir von Brandenburg (zu Ansbach) und des Bischofs Lorenz von Würzburg bei Landhofmeister und Regenten, daß ihnen noch 120 fl. Dienstgeld ausstehe2.

Nachweise

Fußnoten

  1. Urkk., Bestallungen.
  2. Best. 2 V Auswärtige Beziehungen: Würzburg.

Literatur

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Thüngen, Willewalt von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/22851_thuengen-willewalt-von> (aufgerufen am 17.04.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

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