Tanzglocke, Dietmar
belegt seit
1473 belegt bis
1487 Beruf
LandknechtLeben
Aus der Biografie
Erhält im Herbst 1473 von dem Rentmeister zu Borken 4 Vt. Korn und eine Kuh zu seiner Hochzeit1. Er muß also eine amtliche Stellung innegehabt haben. 1487 zahlt ihm der Schultheiß zu Borken auf Befehl der Anwälte 12 Pfd. 8 alb. = 4 fl. aus2. Er dürfte neben Reinhard (siehe dort), dann Kunz Tanzglocke, zweiter Landknecht zu Borken gewesen sein.
Nachweise
Fußnoten
Quellen
Literatur
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Tanzglocke, Dietmar“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/22815_tanzglocke-dietmar> (aufgerufen am 22.04.2026)
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