Stein, Johannes
geboren
vor 1.6.1467 gestorben
nach 25.7.1597 Beruf
Küchenschreiber, Kanzler, Kanoniker, Statthalter, Priester, Altarist, Rat, KanzleigerichtmitarbeiterLeben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Von Kassel, Küchenschreiber Landgraf Heinrichs III. 1467 Juni 11, 1469 Juli 112. Kanzler 1471 März 213, doch erhält er seine erste Bestallung erst 1472 (wohl April 26)4, die Landgraf Heinrich 1479 März 17 in eine neue Bestallung auf Lebenszeit, auch über seinen (des Landgrafen) Tod hinaus umwandelt angesichts der willigen und fleißigen Dienste, die ihm Stein als Kanzler bisher unverdrossen geleistet hat5. Dafür erhält Stein jährlich 40 fl. vom Marburger Weinungeld, 4 Ml. Korn Marburger Maß, 1 Fd. Bier, 2 gute Kühe, 2 fette Schweine, 6 Hämmel, 1 Mutt Salz, 1 Mutt Erbsen, 10 Gänse, 30 Fastnachtshühner und in der Fastenzeit außerdem 1 Mutt Öl oder Mohn (slasal), 30 Stockfische und 300 Heringe6. Außerdem wird man ihm jährlich 2 oder 3 gute Buchenbäume aus den landgräflichen Lahnbergen zu Brennholz in sein Haus führen, damit ihm der Aufenthalt darin angenehm ist (damitde er sich in sim huse zu Marpurg zimlicher wise enthalten moge). Versieht ihn der Landgraf über die ihm bereits verliehenen geistlichen Gaben und Lehen hinaus mit weiteren, die besser sind als die obige Bestallung, dann braucht ihm der Landgraf diese Besoldung nicht mehr zu entrichten, während die Dienstverpflichtung des Kanzlers weiterbesteht, solange es seine Gesundheit zuläßt. Kann er aus diesem Grunde nicht mehr dienen, ohne die erwähnten zusätzlichen geistlichen Lehen erhalten zu haben, dann soll ihm seine obige Bestallung bis an sein Lebensende verbleiben. Solange wird ihm der Landgraf drei reisige Pferde mit Futter und Kost, Nagel und Eisen halten und ihm wie anderen Räten reisigen Schaden ersetzen. Stirbt oder verdirbt ihm ein Pferd, wird es ihm ersetzt. Stein erhält zweimal jährlich Hofkleidung. Schließlich ist für den Fall, daß zwischen Landgraf und Kanzler Zwist entsteht oder dieser bei ihm so beschuldigt wird, daß er sich die landgräfliche Ungnade zuzieht, vorgesehen, daß der Mißstand von vier unparteiischen Räten untersucht und beurteilt wird. Befinden sie, daß Stein unsträflich ist, wird ihm der Landgraf wieder ein gnädiger Herr sein. Wenn aber der Landgraf diese Untersuchung ungnädig verweigert, ist Stein berechtigt, sich mit dem Seinigen hinwegzubegeben, ohne daß dagegen Gewalt angewendet werden darf7. 1477 ist er Kanoniker zu St. Martin in Kassel8. Von 1483 Januar 25 bis 1489 Mai 6 gehört er zu den vier Statthaltern, die für Erzbischof Hermann von Köln die vormundschaftliche Regierung für Landgraf Wilhelm III. in Marburg führen9. 1487 Januar 8 erscheint er als Priester und Altarist der Marburger Schloßkapelle10. 1488 lädt Landgraf Wilhelm III. die Städte Schmalkalden und Köln zum 17. August nach Marburg ein, da Stein an diesem Tage beabsichtige mit hielf des almechtigen alhie zu Marpurg in der heiligen unser heubtfrauen sant Elisabeth monster11 sin erst ambt der heiligen messe zu volbrengen12. 1490 Februar 24 bestellt Landgraf Wilhelm III. seines † Vaters alten Kanzler Johann Stein zum Rat und Diener auf Lebenszeit. Dafür erhält er jährlich 40 fl. aus den Renten des Amtes Nidda und vom Marburger Rentmeister 3 MI. Korn, einen guten friesischen (frieschen) Ochsen, Brennholz aus den Lahnbergen (von Windbruch und dürrem Holz) nach Bedarf (auf einem Pferd oder Esel herbeizuführen), zweimal Hofkleidung, Futter, Heu, Stroh und Beschlag für zwei reisige Pferde; ferner wird ihm der Landgraf einen reisigen Knecht und einen reisigen Knaben halten und ihm, wenn er im landgräflichen Dienst ausreiten will, ein Pferd stellen. Hält Stein dieses dritte reisige Pferd aber auf eigene Kosten, soll ihm Pferdeschadensersatz geleistet werden. Von den vier Gotteslehen, die ihm der Landgraf verschrieben hat13, soll er ihm die beiden zuerst freiwerdenden übertragen; wenn das geschehen ist, braucht ihm der Landgraf die übrigen Bezüge nicht mehr zu verabfolgen. Wenn er das erste fest besitzt, soll ihm das von seinen übrigen Bezügen abgezogen werden, doch erhält er auf Lebenszeit die genannten reisigen Pferde, die Hofkleidung und die Beholzigung aus den Lahnbergen. Der Landgraf ist berechtigt, die beiden letzten geistlichen Lehen durch andere gleichgute zu ersetzen. Er gewährt ihm schließlich für Wein und anderes Hausgetränk Ungeldfreiheit in Marburg14. 1490 Juni 12 und 1494 Januar 8 sitzt Stein auf der Marburger Kanzlei (als Gericht)15, vertritt aber auch noch 1491 April den Landgrafen auf einem Tag in Siegen16. 1495 November 30 genehmigt Landgraf Wilhelm, daß Herr Johann Stein, Pastor zu Großenlinden, Kanoniker zu Kassel und St. Goar, dem Anton Breitrück einen Landsiedelhof zu Hachborn und einen halben Landsiedelhof zu Wolfshausen aufläßt17. Stein stiftete für die Marburger Armen und Siechen 100 fl. für eine Jahresrente von 4 fl., für die den Bedürftigen Wein und Weißbrot zu verabfolgen war18, und für die Kasseler Armen eine jährlich zu Martini fällige Tuch- und Schuhspende19. Stein starb zwischen dem 25. Juli 1497 und dem 10. April 149820. Steins nahe Beziehungen zum Hofmeister Hans von Dörnberg waren wohl für seine Stellung (wie für seine Bestallung) von entscheidender Bedeutung21.
Von Kassel, Küchenschreiber Landgraf Heinrichs III. 1467 Juni 11, 1469 Juli 112. Kanzler 1471 März 213, doch erhält er seine erste Bestallung erst 1472 (wohl April 26)4, die Landgraf Heinrich 1479 März 17 in eine neue Bestallung auf Lebenszeit, auch über seinen (des Landgrafen) Tod hinaus umwandelt angesichts der willigen und fleißigen Dienste, die ihm Stein als Kanzler bisher unverdrossen geleistet hat5. Dafür erhält Stein jährlich 40 fl. vom Marburger Weinungeld, 4 Ml. Korn Marburger Maß, 1 Fd. Bier, 2 gute Kühe, 2 fette Schweine, 6 Hämmel, 1 Mutt Salz, 1 Mutt Erbsen, 10 Gänse, 30 Fastnachtshühner und in der Fastenzeit außerdem 1 Mutt Öl oder Mohn (slasal), 30 Stockfische und 300 Heringe6. Außerdem wird man ihm jährlich 2 oder 3 gute Buchenbäume aus den landgräflichen Lahnbergen zu Brennholz in sein Haus führen, damit ihm der Aufenthalt darin angenehm ist (damitde er sich in sim huse zu Marpurg zimlicher wise enthalten moge). Versieht ihn der Landgraf über die ihm bereits verliehenen geistlichen Gaben und Lehen hinaus mit weiteren, die besser sind als die obige Bestallung, dann braucht ihm der Landgraf diese Besoldung nicht mehr zu entrichten, während die Dienstverpflichtung des Kanzlers weiterbesteht, solange es seine Gesundheit zuläßt. Kann er aus diesem Grunde nicht mehr dienen, ohne die erwähnten zusätzlichen geistlichen Lehen erhalten zu haben, dann soll ihm seine obige Bestallung bis an sein Lebensende verbleiben. Solange wird ihm der Landgraf drei reisige Pferde mit Futter und Kost, Nagel und Eisen halten und ihm wie anderen Räten reisigen Schaden ersetzen. Stirbt oder verdirbt ihm ein Pferd, wird es ihm ersetzt. Stein erhält zweimal jährlich Hofkleidung. Schließlich ist für den Fall, daß zwischen Landgraf und Kanzler Zwist entsteht oder dieser bei ihm so beschuldigt wird, daß er sich die landgräfliche Ungnade zuzieht, vorgesehen, daß der Mißstand von vier unparteiischen Räten untersucht und beurteilt wird. Befinden sie, daß Stein unsträflich ist, wird ihm der Landgraf wieder ein gnädiger Herr sein. Wenn aber der Landgraf diese Untersuchung ungnädig verweigert, ist Stein berechtigt, sich mit dem Seinigen hinwegzubegeben, ohne daß dagegen Gewalt angewendet werden darf7. 1477 ist er Kanoniker zu St. Martin in Kassel8. Von 1483 Januar 25 bis 1489 Mai 6 gehört er zu den vier Statthaltern, die für Erzbischof Hermann von Köln die vormundschaftliche Regierung für Landgraf Wilhelm III. in Marburg führen9. 1487 Januar 8 erscheint er als Priester und Altarist der Marburger Schloßkapelle10. 1488 lädt Landgraf Wilhelm III. die Städte Schmalkalden und Köln zum 17. August nach Marburg ein, da Stein an diesem Tage beabsichtige mit hielf des almechtigen alhie zu Marpurg in der heiligen unser heubtfrauen sant Elisabeth monster11 sin erst ambt der heiligen messe zu volbrengen12. 1490 Februar 24 bestellt Landgraf Wilhelm III. seines † Vaters alten Kanzler Johann Stein zum Rat und Diener auf Lebenszeit. Dafür erhält er jährlich 40 fl. aus den Renten des Amtes Nidda und vom Marburger Rentmeister 3 MI. Korn, einen guten friesischen (frieschen) Ochsen, Brennholz aus den Lahnbergen (von Windbruch und dürrem Holz) nach Bedarf (auf einem Pferd oder Esel herbeizuführen), zweimal Hofkleidung, Futter, Heu, Stroh und Beschlag für zwei reisige Pferde; ferner wird ihm der Landgraf einen reisigen Knecht und einen reisigen Knaben halten und ihm, wenn er im landgräflichen Dienst ausreiten will, ein Pferd stellen. Hält Stein dieses dritte reisige Pferd aber auf eigene Kosten, soll ihm Pferdeschadensersatz geleistet werden. Von den vier Gotteslehen, die ihm der Landgraf verschrieben hat13, soll er ihm die beiden zuerst freiwerdenden übertragen; wenn das geschehen ist, braucht ihm der Landgraf die übrigen Bezüge nicht mehr zu verabfolgen. Wenn er das erste fest besitzt, soll ihm das von seinen übrigen Bezügen abgezogen werden, doch erhält er auf Lebenszeit die genannten reisigen Pferde, die Hofkleidung und die Beholzigung aus den Lahnbergen. Der Landgraf ist berechtigt, die beiden letzten geistlichen Lehen durch andere gleichgute zu ersetzen. Er gewährt ihm schließlich für Wein und anderes Hausgetränk Ungeldfreiheit in Marburg14. 1490 Juni 12 und 1494 Januar 8 sitzt Stein auf der Marburger Kanzlei (als Gericht)15, vertritt aber auch noch 1491 April den Landgrafen auf einem Tag in Siegen16. 1495 November 30 genehmigt Landgraf Wilhelm, daß Herr Johann Stein, Pastor zu Großenlinden, Kanoniker zu Kassel und St. Goar, dem Anton Breitrück einen Landsiedelhof zu Hachborn und einen halben Landsiedelhof zu Wolfshausen aufläßt17. Stein stiftete für die Marburger Armen und Siechen 100 fl. für eine Jahresrente von 4 fl., für die den Bedürftigen Wein und Weißbrot zu verabfolgen war18, und für die Kasseler Armen eine jährlich zu Martini fällige Tuch- und Schuhspende19. Stein starb zwischen dem 25. Juli 1497 und dem 10. April 149820. Steins nahe Beziehungen zum Hofmeister Hans von Dörnberg waren wohl für seine Stellung (wie für seine Bestallung) von entscheidender Bedeutung21.
Nachweise
Fußnoten
- Rechn. I, Gießen (51/4 Bl. 23). ↑
- Rechn. I, Marburg Kammerschreiber (Bel. in 5/1 vgl. RR Nr. 5605). Dieser Beleg ist auch dafür charakteristisch, wie er seine finanziellen Interessen zu wahren verstand, denn er nimmt von 36 fl., die ihm der Landgraf schuldet, nur 18 an, weil sich das Geld damals verwandelt und er Schaden befürchtet. ↑
- Rechn. I, Gießen (51/6 Bl. 11v.). ↑
- Vgl. die Abrechnung Steins mit Landgraf Heinrich III. für die Jahre 1473 -1476 (in Rechn. I, Marburg Kammerschreiber 5/1). ↑
- Vgl. dazu etwa die zahlreichen Nachweise bei Küch, Marburger Rechtsquellen. ↑
- Außerdem verkauft Landgraf Heinrich 1479 Dezember 17 seinem Rat und Kanzler Johann Stein das Fischwasser auf der Lahn bei dem Breitenhäuser Holz, das Kraft von Felsberg dem Landgrafen am 30. September 1479 verkauft hatte (Urkk., Gen.-Rep. Breitenhäuser Holz). ↑
- Druck bei Gundlach II Nr. 10. Dieser Vertrag ist nicht nur im Archiv der Freiherrn von Dörnberg überliefert, sondern auch von ihm und dem Marschall Johann Schenck zu Schweinsberg zustande gebracht worden, wie darin ausdrücklich vermerkt ist. ↑
- Schultze, Kasseler Klöster Nr. 1039. ↑
- Druck bei Gundlach II Nr. 13. – Als Diener des Kanzlers werden im November 1485 Hermann und Sebastian erwähnt (Rechn. I, Driedorf 39/15 Bl. 25v.). Hermann des Kanzlers Schreibers wird genannt 1485 August 8 (ebd. Ziegenhain 119/2 Bl. 57) und 1486 März 14 (ebd. 119/3 Bl. 116). ↑
- Urkk., Urkundenabschriften. Gundlach III S. 260 meint, daß sich hierauf vielleicht folgende Stelle aus der Vachaer Rentereirechn. von 1485 beziehe: 7 alb. von briefen zu tragen zu junghern Hansen von Beinebergk, zu junghern Cort von Mansbach, als sei m. gn. h. zu des cancelers hoczit bat. ↑
- Vgl. K. E. Demandt, Verfremdung und Wiederkehr der Hl. Elisabeth (HJL 22, 1972) wo über die „Hauptfrau“ Näheres. ↑
- Vgl. dazu die Angaben bei Gundlach III S. 260, wo er den Schluß Diemars wiederholt, Stein schiene allmählich begonnen zu haben, sich von den Geschäften zurückzuziehen. ↑
- Nach dieser Verschreibung vom gleichen Tage (1490 Februar 24) waren es: die Kirche zu Sprendlingen in der Dreieich, die Kirche zu Bornich bei Reichenberg in der Niedergrafschaft und zwei Vikariate am Liebfrauenaltar in der Kirche zu St. Goar, an dem die Singmesse gestiftet ist. Pastor zu Großenlinden war er bereits 1490 Februar 24 (wie Anm. 14) und 1491 Juni 16 (Rechn. I, Marburg Kammerschreiber 4/8 Bel. mit seinem Siegel, das die hl. Katharina zeigt) und ist es noch 1495 November 30 (Anm. 17). ↑
- Urkk., Bestallungen. – Druck bei Gundlach II Nr. 13. ↑
- Kopiar 58 Nrr. 45, 111. ↑
- Rechn. I, Biedenkopf (26/12 Bel.). ↑
- Urkk., Urkundenabschriften (Gundlach). ↑
- Küch, Marburger Rechtsquellen I Nr. 161. ↑
- Ledderhose, Kleine Schriften V S. 268 ff. ↑
- Gundlach III S. 260. ↑
- Vgl. dazu Anm. 7 und besonders auch den Punkt dieser Bestallung, der Stein das Kanzleramt auch über den Tod des Landgrafen hinaus sichert; eine Bestimmung, die ganz ungewöhnlich ist und nur den Zweck gehabt kann, die Kanzlerschaft Steins auch gegenüber dem Nachfolger des Landgrafen möglichst lange zu sichern. Auf Grund dieser Gegebenheiten sind die beiden Bestallungen Steins als Kanzler und als Rat untypisch (und hätten daher nicht den Volldruck bei Gundlach II Nrr. 10 und 13 verdient). ↑
Quellen
Literatur
- Demandt, Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein „Staatshandbuch“ Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, Teil 2, Marburg 1981, S. 836, Nr. 2937.
- Küch, Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg, Bd. 1, Marburg 1918
- Schultze, Klöster, Stifter und Hospitäler der Stadt Kassel und Kloster Weißenstein, Marburg 1913
- Gundlach, Die hessischen Zentralbehörden von 1247 bis 1604, Bd. 2: Urkunden und Akten, Marburg 1932
- Gundlach, Die hessischen Zentralbehörden von 1247 bis 1604, Bd. 3: Dienerbuch, Marburg 1930, S. 260 f.
Nachnutzung
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Empfohlene Zitierweise
„Stein, Johannes“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/22665_stein-johannes> (aufgerufen am 10.04.2026)
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