Schwertzell von Willingshausen, Johann
belegt seit
1485 belegt bis
1523 Beruf
Amtmann, Haushofmeister, Rat, Befehlshaber, AssessorAndere Namen
Weitere Namen
Schwerzel von Willingshausen, Johann
Familie
Partner
N.N., Zeitlose
Verwandte
Schwertzell von Willingshausen, Ludwig <Sohn>, † 1529, Assessor, Marschall
Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Erhält 1485 durch den Marburger Hofmeister Hans von Dörnberg 46 fl. für ein Pferd1; wird Amtmann genannt 1487 Februar 182 und Mai 293, Amtmann zu Rüsselsheim 1487 April 24, 1489 September 85, 1492 Mai6 und unter Landgraf Wilhelm III. auch Amtmann zu Gernsheim7, gen. 1488 Juli 188. Wird 1493 April 21 von diesem zum Haushofmeister auf dem Schloß Marburg bestellt9 mit dem Auftrag, das Schloß nach bestem Vermögen zu verwahren, nachts darin zu schlafen, den Verschluß der Tore bei Nacht und die rechtzeitige Öffnung am Morgen zu überwachen und nachts die Schlüssel zu verwahren. Insbesondere soll er Keller, Backhaus und Küche beaufsichtigen, die Zubereitung der Speisen überwachen, damit sie wohlschmeckend, reinlich und gar gemacht werden, kein Winkelessen weder sich selbst noch anderen gestatten und deshalb das gemeinsame Essen von Köchen, Kellnern und Schenken überwachen. Außerdem muß er sich mit 3 reisigen Pferden mit einem geschickten reisigen Knecht und einem Knaben gerüstet halten. Dafür erhält er jährlich 50 fl. in Gold in vier Raten zu den vier Fronfasten vom Kammerschreiber, Hofkleidung wie andere Räte und Amtleute und angemessenen Ersatz seines reisigen Schadens. Sein Amtsjahr geht am 1. Mai an und aus10. Schwertzell gehört gleichzeitig dem Marburger Kanzleigericht als Rat bis zum Tode Landgraf Wilhelms III. an11 und bleibt Haushofmeister auch Landgraf Wilhelms II. in Marburg bis mindestens 1504 Juni 2512. In der pfälzischen Fehde übt er 1504 Mai 3 ff. in der Obergrafschaft Befehlsgewalt aus13. Nach dem Tode Landgraf Wilhelms II. und der Errichtung des ständischen Regiments 1509 wird er von den Regenten wider den Willen der Landgräfin Anna der Jüngeren als Befehlshaber nach Marburg abgeordnet14 und wird noch 1509 November 17 amtlich als solcher bezeichnet15. Assessor am Hofgericht zu Marburg 1509 bis 1512 Juni 916. Nach der Absetzung des Hans von Berlepsch als Kasseler Haushofmeister durch die Regenten, von diesen als dortiger Haushofmeister bestellt17, genannt 1511 Mai 2618 bis 1513 Januar 119; dann Amtmann zu Lichtenberg 1513 August 2620, September21, 1514 März 2422. Als einflußreicher Parteigänger der Regenten fällt er Anfang 1514 dem politischen Umschwung, der die Landgräfin Anna wieder an die Macht bringt, zum Opfer, tritt in der Folgezeit für die nach dem Umsturz verfolgten Adelsgenossen ein23 und bleibt Gegner der Landgräfin. Als dann Franz von Sickingen Hessen in der Obergrafschaft angreift, ruft Schwertzell „die auf dem Kirchhof zu Gernsheim versammelte Ritterschaft zur Berufung eines Landtages und zum Sturz des verhaßten Regiments der Mutter des Landgrafen [Philipp] auf24, scheitert jedoch damit. Die Folge ist, daß er – obwohl noch im Oktober 1518 als einer der Ritterschaftsvertreter bei Landgraf Philipp benannt25 – nun auch mit diesem in schweres Zerwürfnis gerät26 und dessen Ungnade verfällt27. Er hat deshalb seinen Dienst außerhalb Hessens gesucht und ist 1523 als Amtmann in Kalten-Nordheim nachweisbar28.
Erhält 1485 durch den Marburger Hofmeister Hans von Dörnberg 46 fl. für ein Pferd1; wird Amtmann genannt 1487 Februar 182 und Mai 293, Amtmann zu Rüsselsheim 1487 April 24, 1489 September 85, 1492 Mai6 und unter Landgraf Wilhelm III. auch Amtmann zu Gernsheim7, gen. 1488 Juli 188. Wird 1493 April 21 von diesem zum Haushofmeister auf dem Schloß Marburg bestellt9 mit dem Auftrag, das Schloß nach bestem Vermögen zu verwahren, nachts darin zu schlafen, den Verschluß der Tore bei Nacht und die rechtzeitige Öffnung am Morgen zu überwachen und nachts die Schlüssel zu verwahren. Insbesondere soll er Keller, Backhaus und Küche beaufsichtigen, die Zubereitung der Speisen überwachen, damit sie wohlschmeckend, reinlich und gar gemacht werden, kein Winkelessen weder sich selbst noch anderen gestatten und deshalb das gemeinsame Essen von Köchen, Kellnern und Schenken überwachen. Außerdem muß er sich mit 3 reisigen Pferden mit einem geschickten reisigen Knecht und einem Knaben gerüstet halten. Dafür erhält er jährlich 50 fl. in Gold in vier Raten zu den vier Fronfasten vom Kammerschreiber, Hofkleidung wie andere Räte und Amtleute und angemessenen Ersatz seines reisigen Schadens. Sein Amtsjahr geht am 1. Mai an und aus10. Schwertzell gehört gleichzeitig dem Marburger Kanzleigericht als Rat bis zum Tode Landgraf Wilhelms III. an11 und bleibt Haushofmeister auch Landgraf Wilhelms II. in Marburg bis mindestens 1504 Juni 2512. In der pfälzischen Fehde übt er 1504 Mai 3 ff. in der Obergrafschaft Befehlsgewalt aus13. Nach dem Tode Landgraf Wilhelms II. und der Errichtung des ständischen Regiments 1509 wird er von den Regenten wider den Willen der Landgräfin Anna der Jüngeren als Befehlshaber nach Marburg abgeordnet14 und wird noch 1509 November 17 amtlich als solcher bezeichnet15. Assessor am Hofgericht zu Marburg 1509 bis 1512 Juni 916. Nach der Absetzung des Hans von Berlepsch als Kasseler Haushofmeister durch die Regenten, von diesen als dortiger Haushofmeister bestellt17, genannt 1511 Mai 2618 bis 1513 Januar 119; dann Amtmann zu Lichtenberg 1513 August 2620, September21, 1514 März 2422. Als einflußreicher Parteigänger der Regenten fällt er Anfang 1514 dem politischen Umschwung, der die Landgräfin Anna wieder an die Macht bringt, zum Opfer, tritt in der Folgezeit für die nach dem Umsturz verfolgten Adelsgenossen ein23 und bleibt Gegner der Landgräfin. Als dann Franz von Sickingen Hessen in der Obergrafschaft angreift, ruft Schwertzell „die auf dem Kirchhof zu Gernsheim versammelte Ritterschaft zur Berufung eines Landtages und zum Sturz des verhaßten Regiments der Mutter des Landgrafen [Philipp] auf24, scheitert jedoch damit. Die Folge ist, daß er – obwohl noch im Oktober 1518 als einer der Ritterschaftsvertreter bei Landgraf Philipp benannt25 – nun auch mit diesem in schweres Zerwürfnis gerät26 und dessen Ungnade verfällt27. Er hat deshalb seinen Dienst außerhalb Hessens gesucht und ist 1523 als Amtmann in Kalten-Nordheim nachweisbar28.
Nachweise
Fußnoten
- Rechn. I, Marburg Hofmeister (10/1 I Bl. 3v.). ↑
- Rechn. I, Hadamar (64/20 Bel.). ↑
- Rechn. I, Oberrosbach (85/6 Bl. 11). ↑
- Baur, Hessische Urkunden IV Nr. 253. ↑
- Rechn. I, Ämterrezesse (9/48 Bl. 25). ↑
- Rechn. I, Oberrosbach (85/11 Bl. 30). ↑
- Das Rep. 1 verzeichnet aus dieser Zeit: Johan Swirtzels amptzettel uber das ampt Gernsheim, der jedoch nicht mehr nachweisbar ist. ↑
- Rechn. I, Marburg Kammerschreiber (4/6 Bel.). ↑
- Druck bei Gundlach II Nr. 9. ↑
- Ebd. ↑
- Vgl. Gundlach III S. 250. – Kopiar 58 fol. 80. – Küch, Marburger Rechtsquellen I S. 203 ff. – Rat wird er in seiner Bestallung zum Haushofmeister genannt. – Seine Frau hieß 1495 Februar 26 Zeitlose (Urkk., Gen.-Rep. Grenzebach). ↑
- Rechn. I, Zwingenberg (121/15 Bl. 2, 12). ↑
- Ebd. 121/12 Bl. 2 ff. und 121/15 Bl. 2 ff. ↑
- Glagau, Landtagsakten S. 39, 54. ↑
- Gundlach III S. 250. ↑
- So Gundlach a.a.O. nach den Hofgerichtsprotokollen. ↑
- Glagau, Landtagsakten S. 256. ↑
- Urkk., Samtarchiv Nachtr. 0,867. – Vgl. dazu die Bemerkungen Ludwigs von Boyneburg auf dem Kasseler Landtag vom März 1514 (hier verzeichnet unter Hans von Berlepsch der Ältere). – Auch für sein Kasseler Hofmeisteramt erhält er jährlich 50 fl. Dienstgeld (Rechn. I, Kassel Kammerschreiber 12c/2 Bel. zu 1512 Juli 28). ↑
- Best. 2 IV Auswärtige Beziehungen: Lippe (Gundlach). ↑
- Siehe Anm. 15. ↑
- Rechn. I, Umstadt (111/4 Bel.). ↑
- Best. 257, Fragmenta actorum des Hofgerichts Bd. LVI Nr. 31. ↑
- Glagau, Landtagsakten Nr. 474. ↑
- Ebd. S. 499. ↑
- Ebd. S. 532. ↑
- Ebd. Nr. 224. ↑
- Ebd. Nr. 227. ↑
- Best. 255, Reichskammergericht U 6 (Gundlach). ↑
Quellen
- HStAM Bestand K Nr. 58
- HStAM Bestand Rechn. I Nr. 9/48
- HStAM Bestand Rechn. I Nr. 10/1
- HStAM Bestand Rechn. I Nr. 12c/2
- HStAM Bestand Rechn. I Nr. 64/20
- HStAM Bestand Rechn. I Nr. 4/6
- HStAM Bestand Rechn. I Nr. 85/6
- HStAM Bestand Rechn. I Nr. 85/11
- HStAM Bestand Rechn. I Nr. 121/15
- HStAM Bestand Rechn. I Nr. 121/12
- HStAM Bestand Rechn. I Nr. 111/4
Literatur
- Demandt, Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein „Staatshandbuch“ Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, Teil 2, Marburg 1981, S. 808, Nr. 2831
- Gundlach, Die hessischen Zentralbehörden von 1247 bis 1604, Bd. 2: Urkunden und Akten, Marburg 1932
- Gundlach, Die hessischen Zentralbehörden von 1247 bis 1604, Bd. 3: Dienerbuch, Marburg 1930, S. 250
- Baur, Hessische Urkunden, Bd. 1: Die Provinzen Starkenburg und Oberhessen von 1016-1399 enthaltend, Darmstadt 1860
- Baur, Hessische Urkunden, Bd. 4: Die Urkunden von 1400 bis 1500 enthaltend, Darmstadt 1866
- Glagau, Hessische Landtagsakten 1: 1508–1521, Marburg 1901
- Küch, Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg, Bd. 1, Marburg 1918
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