Schüler, Hans
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Schoeler, Hans
Schuler, Hans
Leben
Aus der Biografie
Wird 1471 Mai 11 von Landgraf Heinrich III. wegen seiner fleißigen und getreuen Dienste zum Diener auf Lebenszeit angenommen. Er erhält jährlich zum 13. Januar 40 Pfd. Geld Marburger Währung aus der Homberger Erbgülte, Hofkleidung wie andere Schützen und Diener, dazu werden ihm zwei Pferde gehalten und reisige Schäden ersetzt. Wenn Schüler eine Magd oder Witwe heiraten will, die zu des Landgrafen Untertanen gehört, will dieser ihm dazu behilflich sein, ihm eine gute Beisteuer zur Hochzeit leisten und etwaige Güter, es sei Erbe oder Lehen, die er dabei gewinnt, freien, mit Ausnahme von der landgräflichen Erbgülte, die etwa darauf ruht. Der Landgraf behält sich vor, ihm für die 40 Pfd. Geld entsprechende Ländereien anzuweisen, die diesen Betrag als Rente erbringen. Erobert der Landgraf auf Grund von Schülers handeln und anslegen künftig Städte und Schlösser, soll er das für solche Praktiken übliche (als ime deßhalbin noch sulichs handels gewonheit gebort) erhalten. Wenn ihn der Landgraf beurlaubt, wird er ihm die 40 Pfd. gleichwohl weiterzahlen, ihm auch seine Eigen- oder Lehengüter belassen. Dienst außerhalb des Landes braucht er nur zu leisten, wenn der Landgraf dabei ist (er sail auch uns eyniche ußlendige hobewerke, dor wir nit personlich bie und mit sin, zcu riden nit plichtigk sin). Wenn der Landgraf seiner Dienste nicht bedarf, kann er ihn für andere freigeben, doch dürfen sich seine Unternehmen dann nicht gegen den Landgrafen oder die Seinen richten1. Im landgräflichen Dienst bezeugt 1477 November 52. 1490 September 29 wird Schüler von Landgraf Wilhelm III. zum Zollknecht in Gernsheim auf Lebenszeit bestellt3. Er erhält dafür 31 fl. in Gold, die ihm Landgraf Wilhelms † Vater vormals verschrieben hatte4 und die er nun schon aus dem Zoll zu Gernsheim bekommt, und zwar zu jeder Fronfaste beim Aufschließen des Zollkastens 7½ fl. 1 Orth, dazu 1 Fd. Wein, 8 Ml. Korn Wormser Maßes, 4 Hämmel, 2 Schweine aus der Mühle und einen Wagen Heu, was ihm der Zollschreiber verabfolgen soll. Er soll in dem Hause wohnen, in dem bisher die Zöllner gesessen haben und einen schilling gulden als Bauzuschuß erhalten. Der Landgraf ist nicht verpflichtet, ihm Pferd und Knecht zu halten, es sei denn, daß er in entsprechenden Geschäften verwendet wird, wo dieses notwendig ist; so, wenn er sich in Fehden und Kriegshändeln seiner bedienen will. Er soll dann entschädigt werden, wie es in der Verschreibung steht, die er von dem † Landgraf Heinrich hat5, muß sich aber bereit finden, dem Landgrafen mit Ersteigen (mit stigen) [von Festen] und allem, was er sonst kann und weiß, zu dienen. Er erhält ferner Hofkleidung und das notwendige Brennholz, das ihm auf Mönchswagen heranzuführen ist6. Wird die Pfandschaft Gernsheim abgelöst7, soll er alles, was ihm dort verschrieben ist, zu Rüsselsheim erhalten8. 1504 Dezember 6 bewirbt sich Kaspar Henschen, Zolldiener zu Gernsheim, um das Amt zu Gernsheim, das der † Schüler innegehabt hatte9.
Nachweise
Fußnoten
- Urkk., Bestallungen. Der Revers Schülers ist vom Hofmeister Hans von Dörnberg besiegelt. Schüler war demnach Belagerungsspezialist. ↑
- Rechn. I, Grebenstein (54/5 Bl. 15a). ↑
- Dieses Amt hatte bis dahin der Darmstädter Landschreiber Hans Tuchscherer von Zwingenberg inne (siehe dort). ↑
- Diese Verschreibung ist nicht erhalten, wenn nicht mit diesen 31 fl. die 40 Pfd. der Verschreibung von 1471 Mai 11 (Anm. 1) gemeint sind. ↑
- Das ist ein deutlicher Bezug auf die Verschreibung von 1471 Mai 11. ↑
- Damit können in der Obergrafschaft nur Wagen von den dortigen Grangien des Klosters Eberbach im Rheingau gemeint sein. ↑
- Gernsheim war Pfandschaft vom Erzbistum Mainz, die Graf Philipp von Katzenelnbogen in der Mainzer Stiftsfehde gewonnen hatte (Demandt, Katz. Regg. Nrr. 5347-5349), die dann von seinem Schwiegersohn Landgraf Heinrich III. von Hessen von Philipps Enkelin Ottilie, verheiratete Markgräfin von Baden, 1479 November 25 mit 42.000 fl. eingelöst worden war (ebd. Nrr. 6049, 6050). ↑
- Urkk., Bestallungen. ↑
- Best. 2 V Landesverwaltung: Dienersachen. ↑
Quellen
Literatur
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schüler, Hans“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/22469_schueler-hans> (aufgerufen am 20.04.2026)
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