Sayn, Eberhard Graf zu Wittgenstein Herr zu Homburg von
belegt seit
6.12.1461 belegt bis
30.4.1493 Beruf
Truppenangehöriger, Rat, Diener, AmtmannLeben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Junggraf zu Wittgenstein, tritt in der Mainzer Stiftsfehde 1461 Dezember 6 mit 19 gerüsteten Pferden für 238 fl. Sold auf ein Jahr in den Dienst Graf Philipps von Katzenelnbogen (gegen Erzbischof Adolf von Mainz)1 und quittiert 1462 November 9 über den Soldempfang2, dazu 1462 Dezember 6 über 400 fl. Schadensersatz3. Im Juni 1474 nimmt er als Graf zu Wittgenstein, Herr zu Homburg (zusammen mit Graf Johann von Sayn-Wittgenstein) am großen Zuge Landgraf Heinrichs III. gegen die Westfälinger teil4 und wird von diesem 1479 November 22 zum Rat und Diener auf Lebenszeit bestellt. Dafür erhält er jährlich zu Martini 100 fl. aus der landgräflichen Kammer. Wenn er dem Landgrafen dient und deswegen einige Lehen aufsagen muß oder sonstige Einbuße erleidet, soll er dafür entschädigt werden. Im landgräflichen Dienst erhält er Futter und Kost, Nagel und Eisen und Ersatz seines reisigen Schadens5. Über dieses Dienstgeld von 100 fl. quittiert er noch 1483 November 24, also bereits unter der Vormundschaft6. 1491 April 5 bestellt ihn Landgraf Wilhelm III. zum unberechneten Amtmann von Herschbach (Hirs-), das der Landgraf von Gerlach von Isenburg d. Ä. und seinen Söhnen im Pfandbesitz hat. Er behält sich Folge, Landsteuer und Öffnung vor und will die Bestallung nicht eher aufkündigen, bis Graf Eberhard die 2000 fl. zurückbezahlt sind, die dieser dem Landgrafen auf das Amt geliehen hat7. 1493 April 30 erneuert Landgraf Wilhelm III. diese Bestallung8.
Junggraf zu Wittgenstein, tritt in der Mainzer Stiftsfehde 1461 Dezember 6 mit 19 gerüsteten Pferden für 238 fl. Sold auf ein Jahr in den Dienst Graf Philipps von Katzenelnbogen (gegen Erzbischof Adolf von Mainz)1 und quittiert 1462 November 9 über den Soldempfang2, dazu 1462 Dezember 6 über 400 fl. Schadensersatz3. Im Juni 1474 nimmt er als Graf zu Wittgenstein, Herr zu Homburg (zusammen mit Graf Johann von Sayn-Wittgenstein) am großen Zuge Landgraf Heinrichs III. gegen die Westfälinger teil4 und wird von diesem 1479 November 22 zum Rat und Diener auf Lebenszeit bestellt. Dafür erhält er jährlich zu Martini 100 fl. aus der landgräflichen Kammer. Wenn er dem Landgrafen dient und deswegen einige Lehen aufsagen muß oder sonstige Einbuße erleidet, soll er dafür entschädigt werden. Im landgräflichen Dienst erhält er Futter und Kost, Nagel und Eisen und Ersatz seines reisigen Schadens5. Über dieses Dienstgeld von 100 fl. quittiert er noch 1483 November 24, also bereits unter der Vormundschaft6. 1491 April 5 bestellt ihn Landgraf Wilhelm III. zum unberechneten Amtmann von Herschbach (Hirs-), das der Landgraf von Gerlach von Isenburg d. Ä. und seinen Söhnen im Pfandbesitz hat. Er behält sich Folge, Landsteuer und Öffnung vor und will die Bestallung nicht eher aufkündigen, bis Graf Eberhard die 2000 fl. zurückbezahlt sind, die dieser dem Landgrafen auf das Amt geliehen hat7. 1493 April 30 erneuert Landgraf Wilhelm III. diese Bestallung8.
Nachweise
Fußnoten
- Demandt, Katz. Regg. Nr. 5145. – Bereits zur Fastnacht 1461 hatte er zu Marburg mit Landgraf Heinrich turniert (Küch, Marburger Rechtsquellen II S. 131). ↑
- Ebd. Nr. 5192. ↑
- Ebd. Nr. 5209. ↑
- Diemar, Chroniken S. 454. ↑
- Urkk., Bestallungen. Rat nennt ihn Landgraf Wilhelm III. auch 1491 April 5 (siehe Anm. 8). Es ist daher merkwürdig, daß er ihn 1492 Juni 4 neuen landgräflichen Rat nennt (Rechn. I, Biedenkopf 26/12 Bel.). ↑
- Ebd. ↑
- Rechn. I, Marburg Kammerschreiber (3/4 Bel.). ↑
- Urkk., Bestallungen. ↑
Quellen
Literatur
- Demandt, Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein „Staatshandbuch“ Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, Teil 2, Marburg 1981, S. 721, Nr. 2559.
- Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen 1060–1486, Bd. 2: 1418–1482, Wiesbaden 1954
- Küch, Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg, Bd. 2, Marburg 1931
- Gundlach, Die hessischen Zentralbehörden von 1247 bis 1604, Bd. 3: Dienerbuch, Marburg 1930, S. 301
- Diemar, Die Chroniken des Wigand Gerstenberg von Frankenberg, Marburg 1909
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Sayn, Eberhard Graf zu Wittgenstein Herr zu Homburg von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/22250_sayn-eberhard-graf-zu-wittgenstein-herr-zu-homburg-von> (aufgerufen am 12.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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