Rosenkranz, Heinrich
belegt seit
1467 belegt bis
1471 Beruf
FörsterNachweise
Fußnoten
- Rechn. I, Grebenstein (53/1 Bl. 2v.). Er wird hier zwar nicht als solcher bezeichnet, ist es aber nach seiner Funktion, denn er liefert dem Rentschreiber genau wie der Förster Kannengießer das Holzgeld ab. ↑
- Rechn. I, Grebenstein (53/3 Bl. 2) [wie zu Anm. 1]. ↑
- Rechn. I, Grebenstein (53/5 Bl. 35v., 47) desgl. ↑
Quellen
Literatur
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Rosenkranz, Heinrich“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/22174_rosenkranz-heinrich> (aufgerufen am 23.04.2026)
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