Rosenkranz
belegt seit
1467 Beruf
Diener, GerichtsknechtLeben
Aus der Biografie
Diener Landgraf Ludwigs II. 1467 Anfang1.
Nachweise
Fußnoten
- Rechn. I, Bilstein (27/11 Bl. 15). – Er ist wohl identisch mit dem Gerichtsknecht Rosenkranz, der 1460 Februar 3 für 5 Ellen grauen Tuches 1 Schock (Groschen) erhält (Rechn. I, Witzenhausen 114/5 Bl. 3). In Witzenhäuser Rechnungen dieser Zeit ist er auch als Erheber landgräflicher Gefälle bezeugt. Er wird dabei stets Gerichtsknecht ohne besondere Ortsangabe genannt. ↑
Quellen
Literatur
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Rosenkranz“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/22172_rosenkranz> (aufgerufen am 12.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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