Risch, Hans

 
belegt seit
17.4.1484
belegt bis
10.1.1492
Beruf
Büchsenmeister

Andere Namen

Weitere Namen

Risch, Henne
Risch, Hennichen
Risch, Johann

Leben

Aus der Biografie

Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Büchsenmeister1, bekundet 1484 April 17, daß es ihm Landgraf Wilhelm III. ermöglicht hat, bei dem pfalzgräflichen Büchsenmeister Martin etliche heimliche kunst und stucke zcu buchsen und andern sachen dienende zu erlernen. Er schwört dem Landgrafen, unter ihm wohnen und mit seinem Dienst gewärtig zu bleiben und seine Kunst, wie er sie beherrscht und noch erlernen wird, nur zum Nutzen seines Herren und für niemand sonst zu verwenden, auch sie keinem anderen lehren, er sei mit ihm verwandt oder nicht2. 1484 Oktober 6 nimmt Erzbischof Hermann von Köln als Vormund Landgraf Wilhelms III. Hans Risch, den schon Landgraf Heinrich III. auf Lebenszeit zum Büchsenmeister angenommen hat, in gleicher Weise zum gleichen Dienst an, nämlich ihnen mit seiner Kunst des Büchsenschießens zu dienen. Dafür erhält er jährlich 26 fl. aus der Kammer zu Martini, 4 MI. Korn, ein fettes Schwein, eine Kuh, 4 Hämmel, 1 Fd. Bier, 12 Fd. Brennholz und 1 Fd. Heu aus dem Amte Marburg. Dazu bekommt er jährlich zwei Hofkleider zu je 4 Ellen Tuch, eine freie Wohnung zu Marburg und freie Kost auf dem Schlosse3. 1491 November 11 erneuert Landgraf Wilhelm III. diese Bestallung gegen eine Besoldung von 26 fl. zu je 24 Räderalbus, und zwar 6 ½ zu jeder Fronfaste, 20 Ml. Korn Mainzer Maßes, 1 Fd. Wein, ein Neujahrsschwein, eine gute Kuh oder 3 fl. dafür, 4 Hämmel, 12 Fuder Brennholz, 1 Fd. Heu, einen Krautgarten sowie zwei Kleider zu je 4 Ellen Tuch, und eine freie Wohnung zu Darmstadt4. Im Dienst Landgraf Wilhelms III. 1492 Januar 105.

Nachweise

Fußnoten

  1. Er wird meist nur Henne, Hennichen der Büchsenmeister genannt, aber auch mit vollem Vornamen: Johann der Büchsenmeister, so erstmals 1483 Juli 14 auf dem Ritt von Marburg nach Hohenstein zu Driedorf (Rechn. I, Driedorf (39/13 Bl. 15). Die Rechnungen nennen ihn durchweg nur mit Vornamen.
  2. Urkk., Bestallungen. – 1485 ist erstmals die Zahlung des Jahreslohnes in Höhe von 26 fl. durch den Kammerschreiber belegt (Rechn. I, Marburg Kammerschreiber 2/6 Bl. 56).
  3. Ebd.
  4. Urkk., Bestallungen und Kopiar 131 Nr. 55.
  5. Rechn. I, Oberrosbach (85/10 Bl. 21).

Quellen

Literatur

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Risch, Hans“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/22117_risch-hans> (aufgerufen am 18.04.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/bio/22117