Pappenheim, Georg von
belegt seit
10.2.1514 belegt bis
20.10.1518 Beruf
AmtmannWirken
Lebensorte
Gieselwerder
Familie
Verwandte
Pappenheim, Johann von <Bruder>, † vor 1.1518,Begleiter des Landgrafen
Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Zusammen mit seinem Bruder Johann hoher Gläubiger Landgraf Wilhelms II. und als solcher auch Pfandmitinhaber des Amtes Gieselwerder1, tritt der Treysaer Einung der Landgräfin Anna mit den hessischen Ständen (gegen die Regenten) von 1514 Februar 10 bei2, worauf die Regenten 1514 Februar 18 einer Anzahl von Amtleuten, darunter auch Georg von Pappenheim, befehlen, die Treysaer Einung wieder aufzukündigen3, was Georg 1514 März 8 befolgt4. Er ist gleichwohl noch 1514 Juli 24 als Amtmann zu Gieselwerder bezeugt5, da er und sein Bruder Johann das Amt pfandweise innehatten6. 1515 Februar 8 gehört Georg zu den Fürsprechern des gestürzten Regenten Kaspar von Berlepsch bei den verordneten Räten7 und wird demgemäß 1518 Oktober 20 von der hessischen Ritterschaft als einer der 24 Adelsgenossen vorgeschlagen, aus denen Landgraf Philipp 10 auswählen soll, die sollen zu den reten [des Fürsten als ständische Vertreter der Ritterschaft] gesetzt werden8.
Zusammen mit seinem Bruder Johann hoher Gläubiger Landgraf Wilhelms II. und als solcher auch Pfandmitinhaber des Amtes Gieselwerder1, tritt der Treysaer Einung der Landgräfin Anna mit den hessischen Ständen (gegen die Regenten) von 1514 Februar 10 bei2, worauf die Regenten 1514 Februar 18 einer Anzahl von Amtleuten, darunter auch Georg von Pappenheim, befehlen, die Treysaer Einung wieder aufzukündigen3, was Georg 1514 März 8 befolgt4. Er ist gleichwohl noch 1514 Juli 24 als Amtmann zu Gieselwerder bezeugt5, da er und sein Bruder Johann das Amt pfandweise innehatten6. 1515 Februar 8 gehört Georg zu den Fürsprechern des gestürzten Regenten Kaspar von Berlepsch bei den verordneten Räten7 und wird demgemäß 1518 Oktober 20 von der hessischen Ritterschaft als einer der 24 Adelsgenossen vorgeschlagen, aus denen Landgraf Philipp 10 auswählen soll, die sollen zu den reten [des Fürsten als ständische Vertreter der Ritterschaft] gesetzt werden8.
Nachweise
Fußnoten
Literatur
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Pappenheim, Georg von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/21874_pappenheim-georg-von> (aufgerufen am 14.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/bio/21874