Mekelin, Hermann
belegt seit
18.12.1414 Beruf
MünzmeisterWirken
Lebensorte
Kassel
Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Wird 1414 Dezember 18 von Landgraf Ludwig I. auf zwei Jahre zum Münzmeister der Münze in Kassel bestellt, vorausgesetzt, daß es der Landgraf nicht für nützlich hält, einen anderen zu bestellen. Hermann soll die Münze folgendermaßen halten: jede gemünzte Mark soll enthalten 1 Quentchen und 4 Lot Feinsilber an Korn und soll an gemünztem Gelde 4 Pfd. 5 Schill. erbringen. Eine lötige feine Mark soll an gemünztem Geld 16 Pfd. Pfge. erbringen. So oft und so viel der Münzmeister ansetzt (uffscazet), so viel Lot sollen die vom Landgrafen damit Betrauten davon erheben und es in der Kapelle prüfen, ob es seine Richtigkeit habe. Der Münzmeister soll dem Landgrafen von einer rohen (ruwen) Mark 1 Böhmischen zahlen. Wenn er münzen will, wird der Landgraf einen oder zwei mit dem Münzeisen schicken, die beim Münzen zugegen sein und danach das Münzeisen wieder mit wegnehmen sollen. Der Landgraf sichert dem Münzmeister dieselben Freiheiten zu, die andere Münzmeister schon bei Landgraf Hermann gehabt haben1.
Wird 1414 Dezember 18 von Landgraf Ludwig I. auf zwei Jahre zum Münzmeister der Münze in Kassel bestellt, vorausgesetzt, daß es der Landgraf nicht für nützlich hält, einen anderen zu bestellen. Hermann soll die Münze folgendermaßen halten: jede gemünzte Mark soll enthalten 1 Quentchen und 4 Lot Feinsilber an Korn und soll an gemünztem Gelde 4 Pfd. 5 Schill. erbringen. Eine lötige feine Mark soll an gemünztem Geld 16 Pfd. Pfge. erbringen. So oft und so viel der Münzmeister ansetzt (uffscazet), so viel Lot sollen die vom Landgrafen damit Betrauten davon erheben und es in der Kapelle prüfen, ob es seine Richtigkeit habe. Der Münzmeister soll dem Landgrafen von einer rohen (ruwen) Mark 1 Böhmischen zahlen. Wenn er münzen will, wird der Landgraf einen oder zwei mit dem Münzeisen schicken, die beim Münzen zugegen sein und danach das Münzeisen wieder mit wegnehmen sollen. Der Landgraf sichert dem Münzmeister dieselben Freiheiten zu, die andere Münzmeister schon bei Landgraf Hermann gehabt haben1.
Nachweise
Fußnoten
- Kopiar 4 Nr. 310. – Druck: Hoffmeister, Beschreibung aller... hessischen Münzen ... (1857) I S. 21. ↑
Quellen
Literatur
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Mekelin, Hermann“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/21601_mekelin-hermann> (aufgerufen am 17.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/bio/21601