Löwenstein, Wilhelm von
belegt seit
24.2.1503 Beruf
DienerLeben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Wird 1503 Februar 24 von Landgraf Wilhelm II. zum Diener angenommen außer gegen Pfgr. Alexander bei Rhein. Er erhält jährlich zum 22. Februar 50 fl., Hofkleidung und im landgräflichen Dienst Futter, Mahl, Nagel und Eisen sowie Ersatz seines reisigen Schadens. Jede Seite kann das Dienstverhältnis zum Jahresende kündigen. Der Landgraf will Löwenstein rechtlich vertreten und schützen1.
Wird 1503 Februar 24 von Landgraf Wilhelm II. zum Diener angenommen außer gegen Pfgr. Alexander bei Rhein. Er erhält jährlich zum 22. Februar 50 fl., Hofkleidung und im landgräflichen Dienst Futter, Mahl, Nagel und Eisen sowie Ersatz seines reisigen Schadens. Jede Seite kann das Dienstverhältnis zum Jahresende kündigen. Der Landgraf will Löwenstein rechtlich vertreten und schützen1.
Nachweise
Fußnoten
- Urkk., Samtarchiv Nachtr. 0, 399. – Kopiar 131 Nr. 14 mit dem Vermerk: dinst ist abzcuschreiben. ↑
Quellen
Literatur
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Löwenstein, Wilhelm von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/21492_loewenstein-wilhelm-von> (aufgerufen am 20.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/bio/21492