Liederbach, Gottfried von
belegt seit
31.7.1490 Beruf
Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Bekundet 1490 Juli 31, daß ihm Landgraf Ludwig II. [† 1471] laut Gottfrieds Aufzeichnungen und Rechenzetteln Geld schuldig geblieben war1, um deren Bezahlung er dann die Landgrafen Wilhelm I. und Wilhelm II. [Ludwigs Söhne] gemahnt hat, und daß ihm nunmehr Landgraf Wilhelm II. die Hälfte des schuldigen Betrages, den er zu begleichen hat, bezahlt hat2.
Bekundet 1490 Juli 31, daß ihm Landgraf Ludwig II. [† 1471] laut Gottfrieds Aufzeichnungen und Rechenzetteln Geld schuldig geblieben war1, um deren Bezahlung er dann die Landgrafen Wilhelm I. und Wilhelm II. [Ludwigs Söhne] gemahnt hat, und daß ihm nunmehr Landgraf Wilhelm II. die Hälfte des schuldigen Betrages, den er zu begleichen hat, bezahlt hat2.
Nachweise
Fußnoten
Quellen
Literatur
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Liederbach, Gottfried von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/21395_liederbach-gottfried-von> (aufgerufen am 13.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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