Liederbach, Gottfried von

 
belegt seit
31.7.1490
Beruf

Leben

Aus der Biografie

Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Bekundet 1490 Juli 31, daß ihm Landgraf Ludwig II. [† 1471] laut Gottfrieds Aufzeichnungen und Rechenzetteln Geld schuldig geblieben war1, um deren Bezahlung er dann die Landgrafen Wilhelm I. und Wilhelm II. [Ludwigs Söhne] gemahnt hat, und daß ihm nunmehr Landgraf Wilhelm II. die Hälfte des schuldigen Betrages, den er zu begleichen hat, bezahlt hat2.

Nachweise

Fußnoten

  1. Diese Art der Verbuchung läßt darauf schließen, daß es sich um die Berechnung von Dienstleistungen gehandelt hat.
  2. Kopiar L 5 (sogen. Lehnbuch Landgraf Wilhelms II) Bl. 50.

Quellen

Literatur

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Liederbach, Gottfried von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/21395_liederbach-gottfried-von> (aufgerufen am 13.04.2026)

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