Kucker, Jakob
belegt seit
28.2.1501 Beruf
DienerLeben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Wird 1501 Februar 28 von Landgraf Wilhelm II. zum Diener auf Lebenszeit angenommen. Er erhält 16 fl. aus der Kammer, Hofkleidung wie die anderen Diener und im Dienst Futter, Mahl, Nagel und Eisen sowie Ersatz seines reisigen Schadens. Wenn ihm der Landgraf ein Amt gibt, braucht er ihm die 16 fl. nicht mehr zu zahlen1.
Wird 1501 Februar 28 von Landgraf Wilhelm II. zum Diener auf Lebenszeit angenommen. Er erhält 16 fl. aus der Kammer, Hofkleidung wie die anderen Diener und im Dienst Futter, Mahl, Nagel und Eisen sowie Ersatz seines reisigen Schadens. Wenn ihm der Landgraf ein Amt gibt, braucht er ihm die 16 fl. nicht mehr zu zahlen1.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kucker, Jakob“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/21318_kucker-jakob> (aufgerufen am 16.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/bio/21318