Hutmacher, Johann
belegt seit
1486 belegt bis
1514 Beruf
Stadtschreiber, Kanzleischreiber, Notar, Lizentiat, Pastor, Pfarrer GND-Explorer
1395654824Andere Namen
Weitere Namen
Hutemecher, Johann
Houthemacher, Johann
Huitmacher, Johann
Pileator, Johann
Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Aus Marburg1, wird 1486 in Erfurt immatrikuliert2. Ist als Stadtschreiber in Marburg seit 1490 Februar 18 tätig3, wird jedoch erst 1490 August 24 förmlich bestallt4 und versieht dieses Amt noch zu Zeit der Frankfurter Herbstmesse 14925. 1490 Oktober 13 wird er als Kanzleischreiber bezeichnet6. 1492 März 25 signiert er als Notar von päpstlicher und kaiserlicher Gewalt7. 1493 Oktober 4 gestattet ihm Landgraf Heinrich III., in Köln oder wo es ihm sonst bequem ist (weiter) zu studieren. Dafür soll er während der nächsten drei Jahre eine Beisteuer von 33 fl. jährlich erhalten8, wofür sich Hutmacher verpflichtet, lebenslänglich nur dem Landgrafen und seinen Erben und keinem anderen zu dienen. Der Landgraf wird ihn nach beendetem Studium mit geistlicher gabe versehen, die ihm den Unterhalt im landgräflichen Dienst gewährleistet9 und ihm wie anderen Räten und Dienern Hofkleidung geben lassen10. 1495 März 9 ist er aus dem Studium wieder in Marburg zurück und wird als Magister bezeichnet11 und ist als Lizentiat im Marburger Kanzleigericht 1496 mehrfach tätig12. In der gleichen Zeit war er auch mit den Romreisen [wegen der Klosterreformen] befaßt13. Kanzler Landgraf Wilhelms III. 1499 April 914. Eine amtliche Tätigkeit unter Landgraf Wilhelm II. (1500–1509) ist nicht bekannt15. 1509 Februar 28 wird er bezeichnet als der ehrbare, hochgelcehrte Meister Johann Hutmacher, Lizentiat, Pastor der Kirche zu Bebra, Pfarrer zu Grünberg16. In einem undatierten, adressenlosen Schreiben [von 1514]17 beklagt er sich darüber, daß er im letzten Jahr die Hofkleidung nicht erhalten hat, die ihm von Landgraf Wilhelm III. auf Lebenszeit zugesagt worden ist, denn auch Landgraf Wilhelm II. hat mündlich befohlen, diese Verschreibung zu halten. Er erbietet sich angesichts der veränderten Ordnung im Fürstentum, in die Stadt zurückzukehren und seine Dienste wieder zu versehen18.
Aus Marburg1, wird 1486 in Erfurt immatrikuliert2. Ist als Stadtschreiber in Marburg seit 1490 Februar 18 tätig3, wird jedoch erst 1490 August 24 förmlich bestallt4 und versieht dieses Amt noch zu Zeit der Frankfurter Herbstmesse 14925. 1490 Oktober 13 wird er als Kanzleischreiber bezeichnet6. 1492 März 25 signiert er als Notar von päpstlicher und kaiserlicher Gewalt7. 1493 Oktober 4 gestattet ihm Landgraf Heinrich III., in Köln oder wo es ihm sonst bequem ist (weiter) zu studieren. Dafür soll er während der nächsten drei Jahre eine Beisteuer von 33 fl. jährlich erhalten8, wofür sich Hutmacher verpflichtet, lebenslänglich nur dem Landgrafen und seinen Erben und keinem anderen zu dienen. Der Landgraf wird ihn nach beendetem Studium mit geistlicher gabe versehen, die ihm den Unterhalt im landgräflichen Dienst gewährleistet9 und ihm wie anderen Räten und Dienern Hofkleidung geben lassen10. 1495 März 9 ist er aus dem Studium wieder in Marburg zurück und wird als Magister bezeichnet11 und ist als Lizentiat im Marburger Kanzleigericht 1496 mehrfach tätig12. In der gleichen Zeit war er auch mit den Romreisen [wegen der Klosterreformen] befaßt13. Kanzler Landgraf Wilhelms III. 1499 April 914. Eine amtliche Tätigkeit unter Landgraf Wilhelm II. (1500–1509) ist nicht bekannt15. 1509 Februar 28 wird er bezeichnet als der ehrbare, hochgelcehrte Meister Johann Hutmacher, Lizentiat, Pastor der Kirche zu Bebra, Pfarrer zu Grünberg16. In einem undatierten, adressenlosen Schreiben [von 1514]17 beklagt er sich darüber, daß er im letzten Jahr die Hofkleidung nicht erhalten hat, die ihm von Landgraf Wilhelm III. auf Lebenszeit zugesagt worden ist, denn auch Landgraf Wilhelm II. hat mündlich befohlen, diese Verschreibung zu halten. Er erbietet sich angesichts der veränderten Ordnung im Fürstentum, in die Stadt zurückzukehren und seine Dienste wieder zu versehen18.
Nachweise
Fußnoten
- So nach der Erfurter Matrikel, während Stölzel, Richtertum I S. 407 als seinen Geburtsort Kassel angibt. ↑
- Gundlach III S. 115 nach der Erfurter Matrikel I S. 411. ↑
- Küch, Marburger Rechtsquellen I S. 51 und Zusatz in II S. 563. ↑
- Ebd. II S. 351. ↑
- Ebd. II S. 362. ↑
- Rechn. I, Driedorf (39/20 Bl. 14v.). ↑
- Küch, Marburger Rechtsquellen I S. 520 mit der Abb. seines Signets. ↑
- 1493 Oktober 21 verzeichnet die Marburger Hofmeisterrechnung (10/7 Bl. 8): 16 f. Piliatori zu sinem studio. – 1493 Dezember 29 weist der hessische Wartspfennig am Zoll zu Düsseldorf dem Kanzleischreiber Johann H. 17 fl. an (Rechn. I, Düsseldorf Zöllner 40/13 Bel.). – 1494 September 14 quittiert Johann H. dem Marburger Kammerschreiber über 33 fl. (Rechn. I, 4/11 Bel.). ↑
- Demnach muß Hutmacher beabsichtigt haben, in den geistlichen Stand zu treten, denn nach seinem Notariatsinstrument war er damals noch Laie. Damit wird einmal klar ausgesprochen, was seit Bestehen der Landgrafschaft praktiziert wurde: Inhaber hoher weltlicher Ämter in der Landesverwaltung mit geistlichen Pfründen zu dotieren. Hutmacher hat sehr einträgliche Stellen erhalten (s. dazu Anm. 16). ↑
- Urkk., Bestallungen. Der Revers ist eigenhändig. – Nachdem er vom Hofmeister eine erste Abschlagzahlung erhalten hatte (siehe Anm. 8), machte sich H. in Begleitung eines Hermann von Liebenstein (oder Löwenstein) am folgenden Tag auf den Weg nach Köln und übernachtete dabei am 22/23. Oktober in Driedorf (Rechn. I, Driedorf 39/33 Bl. 22. – Vgl. auch ebd. 40/8 Bel. zu 1493 Oktober 22). ↑
- Küch, Marburger Rechtsquellen II S. 382. ↑
- Vgl. Kopiar 58 Nrr. 169, 170, 171. ↑
- Ende Mai 1496 verzeichnet die Hofmeisterrechnung (10/9 Bl. 3v.): 6 fl. meinstern Johan Hudemechir zu zerunge, als Arnoldus Weffinbecher verzert hait noch Rome. -1498 heißt es ebd. (10/11 Bl. 3): 14 fl. dem Ruwen (= Rau von Holzhausen] von Arnt Weiffenbechir seligen wegen. Diese Notiz steht zwischen solchen, die sich auf die Romreise Schrautenbachs beziehen. ↑
- Gundlach III S. 116 zitiert das Busecker Memorial von 1707 Beilage S. 235. ↑
- Küch, Marburger Rechtsquellen I S. 51 bemerkt, daß der Tod Landgraf Wilhelms III. Hutmachers Laufbahn in Hessen beendet. Er gehörte offenbar zu jener Spitzengruppe der Marburger Verwaltung, die Landgraf Wilhelm II. mit dem Hofmeister Hans von Dörnberg und dem Kammerschreiber Johann Fleck nach seinem Regierungsantritt in Oberhessen im Jahr 1500 beseitigte. ↑
- Eckhard, Oberhessische Klöster III Nr. 1324 (mit Siegel-beschreibung). ↑
- So datiert Gundlach III S. 116 zu Recht (gegen Küch, der auf 1509 datiert hatte), denn es ist von den verordneten Räten die Rede. Diese gab es erst unter Landgräfin Anna 1514–1517. ↑
- Der Text bei Gundlach III S. 116. Der Verf. ist nicht nur aus dem Brieftext zu erschließen, sondern auch auf der Rückseite des Schreibens vermerkt: Johann Houthemecher. ↑
Quellen
Literatur
- Demandt, Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein „Staatshandbuch“ Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, Teil 1, Marburg 1981, S. 407, Nr. 1400
- Weißenborn, Erfurter Matrikel 1: Päpstliche Stiftungsbullen, Statuten von 1447, Allgemeine Studentenmatrikel, erste Hälfte (1392–1492), Halle an der Saale 1881
- Stölzel, Die Entwicklung des gelehrten Richterthums in deutschen Territorien. Eine rechtsgeschichtliche Untersuchung mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Verhältnisse im Gebiete des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen, Bd. 1, Stuttgart 1872
- Küch, Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg, Bd. 1, Marburg 1918
- Küch, Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg, Bd. 2, Marburg 1931
- Gundlach, Die hessischen Zentralbehörden von 1247 bis 1604, Bd. 3: Dienerbuch, Marburg 1930, S. 115 f.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hutmacher, Johann“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/20923_hutmacher-johann> (aufgerufen am 10.04.2026)
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