Gleichen, Herr zu Blankenhain und Schauenforst, Erwin Graf von
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Gleichen, Erwin Graf%von
Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Herr zu Blankenhain und Schauenforst, im Dienste Landgraf Ludwigs II. 1465 November 182; wird 1466 Januar 1 von Landgraf Ludwig II. für 10 Jahre zum Amtmann von Schloß und Amt Bilstein bestellt, muß 12 reisige Pferde, einen Rentmeister, einen Landknecht, 2 Torwärter, 2 Wächter und einen Eseltreiber auf eigene Kosten halten und bekommt dafür jährlich 300 Schock Groschen und die Hälfte aller im Amte fälligen Gänse, Hühner, Eier und Lammsbäuche, dazu 13 Kühe und 12 Hämmel sowie 12 Schweine, die die Eschweger Mühlen mästen müssen. Die Gerichtsbußen stehen ihm allesamt zu, das Gericht hegen soll jedoch der Rentmeister, ferner steht ihm alles Acker- und Pflugwerk zu, eine Wiese, die Graf Ernst von Honstein innegehabt hat, 20 Fuder Heu, jedes mit 4 Pferden bespannt, Dienste, Jagd und Fischerei, ausgenommen die gehegten Gehölze und 3 Vorwerke zu Niederhone, die sich der Landgraf vorbehält. Was er sonst noch nötig hat, soll wie folgt berechnet werden: 1 hessisches Malter Hafer mit 1 fl., 1 Ml. Korn mit 2 fl., 1 Gans mit 4 Groschen und 1 Huhn mit 1 Böhmischen. Schäden, die er im Amte erleidet, werden ihm ersetzt, bei Hofe und in landgräflichen Diensten erhält er Futter und Brot, Hufschlag und Auslösung von Heu und Stroh2. – 1466 Mai 4 bekennt Landgraf Ludwig II. seinem Bilsteiner Amtmann und Heimlichen Graf Erwin von Gleichen 2600 fl. zu schulden und sie mit 200 fl. jährlich aus den Einkünften des Amtes Bilstein verzinsen zu wollen, solange Graf Erwin dort Amtmann ist3.
Herr zu Blankenhain und Schauenforst, im Dienste Landgraf Ludwigs II. 1465 November 182; wird 1466 Januar 1 von Landgraf Ludwig II. für 10 Jahre zum Amtmann von Schloß und Amt Bilstein bestellt, muß 12 reisige Pferde, einen Rentmeister, einen Landknecht, 2 Torwärter, 2 Wächter und einen Eseltreiber auf eigene Kosten halten und bekommt dafür jährlich 300 Schock Groschen und die Hälfte aller im Amte fälligen Gänse, Hühner, Eier und Lammsbäuche, dazu 13 Kühe und 12 Hämmel sowie 12 Schweine, die die Eschweger Mühlen mästen müssen. Die Gerichtsbußen stehen ihm allesamt zu, das Gericht hegen soll jedoch der Rentmeister, ferner steht ihm alles Acker- und Pflugwerk zu, eine Wiese, die Graf Ernst von Honstein innegehabt hat, 20 Fuder Heu, jedes mit 4 Pferden bespannt, Dienste, Jagd und Fischerei, ausgenommen die gehegten Gehölze und 3 Vorwerke zu Niederhone, die sich der Landgraf vorbehält. Was er sonst noch nötig hat, soll wie folgt berechnet werden: 1 hessisches Malter Hafer mit 1 fl., 1 Ml. Korn mit 2 fl., 1 Gans mit 4 Groschen und 1 Huhn mit 1 Böhmischen. Schäden, die er im Amte erleidet, werden ihm ersetzt, bei Hofe und in landgräflichen Diensten erhält er Futter und Brot, Hufschlag und Auslösung von Heu und Stroh2. – 1466 Mai 4 bekennt Landgraf Ludwig II. seinem Bilsteiner Amtmann und Heimlichen Graf Erwin von Gleichen 2600 fl. zu schulden und sie mit 200 fl. jährlich aus den Einkünften des Amtes Bilstein verzinsen zu wollen, solange Graf Erwin dort Amtmann ist3.
Nachweise
Fußnoten
Quellen
Literatur
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gleichen, Herr zu Blankenhain und Schauenforst, Erwin Graf von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/20260_gleichen-herr-zu-blankenhain-und-schauenforst-erwin-graf-von> (aufgerufen am 15.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/bio/20260