Familie
Verwandte
- Gladebecke, Johann von <Bruder>
- Gladebecke, Johann von <Neffe>
Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Brüder, und Johann, ihres † Bruders Sohn, erklären 1358 Juli 23, daß Landgraf Heinrich II. und sein Sohn Otto jederzeit mit vierteljährlicher Kündigung ihr Haus und Gut Sababurg für 260 Mark Kasseler Währung wieder einlösen können1. 1368 Mai 21 verpfänden Lamprecht von Stockhausen und Arnold von Portenhagen den ihnen vom Mainzer Stiftsamtmann Heinrich von Hanstein und dessen Söhnen Luppold und Burkhard 1360 Juni 24 verpfändeten Anteil an Sababurg2 für 320 Mark Silber weiter an Hans von Gladebecke3. 1386 März 18 gestattet Erzbischof Adolf von Mainz dem Burkhard von Schöneberg, das Schloß Sababurg von Ludolf von Gladebecke einzulösen unter der Zusicherung, es während Burkhards Lebenszeit nicht wieder einzulösen; doch soll es nach seinem Tode an das Erzbistum zurückfallen und Burkhard gehalten sein, 100 Mark Silber an der Sababurg zu verbauen4. 1399 Oktober 26 bekundet Ludolf von Gladebecke, des † Johanns Sohn, nachdem ihm sein Schwager Ludolf von Dinkelberg den ihm von Landgraf Hermann verschriebenen Teil an der Sababurg übertragen hat, die von Ludolf von Dinkelberg gegenüber Landgraf Hermann übernommenen Verpflichtungen wegen der Sababurg zu halten5. 1400 April 29 erneuert Ludolf von Gladebecke die Versicherung, daß Landgraf Hermann den ihm (Ludolf) verpfändeten Teil an der Sababurg mit den zugehörigen Gütern zu Haldessen und Hildeboldessen für 260 Mark bei vierteljährlicher Kündigung jederzeit wieder einlösen kann6. 1407 Februar 15 schließen Ludolf und Heinrich, Herr zu Schöneberg, einen Burgfrieden über die Sababurg7.
Brüder, und Johann, ihres † Bruders Sohn, erklären 1358 Juli 23, daß Landgraf Heinrich II. und sein Sohn Otto jederzeit mit vierteljährlicher Kündigung ihr Haus und Gut Sababurg für 260 Mark Kasseler Währung wieder einlösen können1. 1368 Mai 21 verpfänden Lamprecht von Stockhausen und Arnold von Portenhagen den ihnen vom Mainzer Stiftsamtmann Heinrich von Hanstein und dessen Söhnen Luppold und Burkhard 1360 Juni 24 verpfändeten Anteil an Sababurg2 für 320 Mark Silber weiter an Hans von Gladebecke3. 1386 März 18 gestattet Erzbischof Adolf von Mainz dem Burkhard von Schöneberg, das Schloß Sababurg von Ludolf von Gladebecke einzulösen unter der Zusicherung, es während Burkhards Lebenszeit nicht wieder einzulösen; doch soll es nach seinem Tode an das Erzbistum zurückfallen und Burkhard gehalten sein, 100 Mark Silber an der Sababurg zu verbauen4. 1399 Oktober 26 bekundet Ludolf von Gladebecke, des † Johanns Sohn, nachdem ihm sein Schwager Ludolf von Dinkelberg den ihm von Landgraf Hermann verschriebenen Teil an der Sababurg übertragen hat, die von Ludolf von Dinkelberg gegenüber Landgraf Hermann übernommenen Verpflichtungen wegen der Sababurg zu halten5. 1400 April 29 erneuert Ludolf von Gladebecke die Versicherung, daß Landgraf Hermann den ihm (Ludolf) verpfändeten Teil an der Sababurg mit den zugehörigen Gütern zu Haldessen und Hildeboldessen für 260 Mark bei vierteljährlicher Kündigung jederzeit wieder einlösen kann6. 1407 Februar 15 schließen Ludolf und Heinrich, Herr zu Schöneberg, einen Burgfrieden über die Sababurg7.
Nachweise
Fußnoten
Literatur
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gladebecke, Ludolf von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/20256_gladebecke-ludolf-von> (aufgerufen am 11.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/bio/20256