Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Wird 1517 Dezember 29 für 3 Jahre zum landgräflichen Diener gegen jedermann angenommen und erhält dafür jährlich 8 fl. und ein Kleid wie die anderen auswärtigen Knechte. Wenn er zum Dienst erfordert wird, bekommt er Futter, Mahl, Nagel und Eisen und angemessenen Ersatz seines reisigen Schadens. Bei Streitigkeiten darüber entscheiden Hofmeister und Marschall1.
Wird 1517 Dezember 29 für 3 Jahre zum landgräflichen Diener gegen jedermann angenommen und erhält dafür jährlich 8 fl. und ein Kleid wie die anderen auswärtigen Knechte. Wenn er zum Dienst erfordert wird, bekommt er Futter, Mahl, Nagel und Eisen und angemessenen Ersatz seines reisigen Schadens. Bei Streitigkeiten darüber entscheiden Hofmeister und Marschall1.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gans, Ludolf“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/20079_gans-ludolf> (aufgerufen am 14.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/bio/20079