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Etten, Bartholomaeus%von
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N.N., Eva
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Eten, Gerhard von <Sohn>, † 24.6.1460, bestattet im Mainzer Dom
Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Der sieben freien Künste und der Arzneikunde Doktor, gebürtig aus Holland1, ist 1454 und 1458 Leibarzt des Mainzer Erzbischofs Dietrich [von Erbach], dessen Nachfolger Adolf von Nassau ihm 1465 einen Betrag von 1000 fl. schuldet, die er ihm am 10. Juli dieses Jahres auf den Oberlahnsteiner Zoll anweist2. Erzbischöflicher Leibarzt ist er noch 14683. Sein Wohnsitz ist bis mindestens 1460 Mainz4, 1468 ist er in Frankfurt nachweisbar5. 1458 Dezember 19 heißt es, dass er nicht nur Kranke außer Hauses versorge, sondern solche auch in seinem Hause liegen habe. An diesem Tage nimmt ihn Graf Philipp von Katzenelnbogen der Ältere in sein tägliches Hofgesinde auf, räumt ihm jedoch weitgehende Freiheiten zur Versehung seiner sonstigen ausgedehnten ärztlichen Praxis ein und stellt ihm frei, in Mainz, Köln oder Frankfurt zu wohnen. Er verschreibt ihm ein jährliches Entgeld von 69 fl. vom St. Goarer Zoll auf Lebenszeit, das auch seine Frau, wenn sie ihn überlebt, erhalten soll. Während des Aufenthaltes bei Hofe, auf dem Hin- und Herritt ersetzt er ihm alle Kosten, Verluste und Schäden und gibt ihm dazu zweimal jährlich die gräfliche Hofkleidung6. Wegen seiner Verdienste verleiht ihm Graf Philipp 1466 Mai 1 ein reiches Lehen in Darmstadt, das er auf Söhne und Töchter vererben kann7. 1467 ist Eten erstmals als behandelnder Arzt von Graf Philipps Schwiegersohn, Landgraf Heinrich III. von Hessen, nachweisbar8. 1468 ist Eten auch Leibarzt Graf Johanns IV. von Nassau-Dillenburg, von dem er damals eine Rheinaue gegenüber Mackenheim zu Lehen erhält9. Da Graf Johann V. von Nassau-Dillenburg diese Belehnung 1477 erneuert10, ist Eten offensichtlich auch dessen Leibarzt gewesen. Er bleibt es bis mindestens 1485, denn dann bittet er Graf Johann V., dieses Lehen an Philipp von Albich zu übertragen11, der vielleicht sein Schwiegersohn geworden war. – 1468 Januar 29 wird vor dem Frankfurter Schöffengericht eine Klage des Frankfurter Goldschmieds Hermann von Riffenhausen gegen Eten verhandelt. Der Goldschmied behauptet, ihm sei 1467 ein von dem Mainzer Goldschmied Kübeck für den Vetter des Königs von Dänemark gearbeitetes Kleinod als Pfand zugesichert worden, doch habe es die Witwe Kübecks an Erzbischof Diethers von Mainz Leibarzt Bartholomäus von Eten gegeben12. Das war also der dritte Mainzer Erbischof [Diether von Isenburg], dessen Leibarzt Eten war. Daß er dazu auch Leibarzt des Pfalzgrafen war, ergibt sich aus der Bestallung, die ihm Landgraf Heinrich III. 1477 März 25 ausstellte13. An diesem Tage nahm der Landgraf Eten als seinen Arzt, Rat und Diener an mit der Verpflichtung, Verschwiegenheit in allen geheimen Sachen zu bewahren. Er soll dem Landgrafen mit seiner Arzneikunst getreulich helfen, wenn er es von ihm verlangt, und auf Erfordern zu ihm, seiner Hausfrau und ihren Kindern kommen und nicht ausbleiben, es sei denn, daß er durch Krankheiten des Pfalzgrafen [Philipp], seiner Frau oder seiner geheimen Räte oder Graf Philipps und seiner Kinder(!) verhindert ist; doch soll er danach sobald wie möglich kommen. Wenn er am landgräflichen Hofe ist und vom Pfalzgrafen oder Graf Philipp von Katzenelnbogen angefordert wird, wird ihn der Landgraf von Stund an beurlauben und reiten lassen; doch soll er wieder zurückkommen, wenn es von ihm verlangt wird. Bartholomäus beschwört diese Verpflichtungen. Dafür erhält er jährlich 20 fl. (zu jeder Frankfurter Messe 10 fl.), einmal im Jahr einfarbige Hofkleidung von 8 Ellen besten Tuches und eine zweifarbige Kapuze (eyn geteilt kogel) wie das andere Hofgesinde. Während er dem Landgrafen dient, erhält er Ersatz seiner Kosten und seines reisigen Schadens sowie täglich einen Gulden. Eine Kündigung dieser Bestallung ist nur mit halbjährlicher Frist möglich. 1478 Oktober 21 läßt sich Eten auch noch als Leibarzt des Abtes Johann von Fulda nachweisen, der ihm damals die Anwartschaft auf ein Lehen in Massenheim erteilt14. Von 1476 bis 1478 ist Eten öfter als behandelnder Arzt Landgraf Heinrichs III. bezeugt15. 1480 Oktober 16 – ein Jahr nach dem Tode Graf Philipps von Katzenelnbogen – erhält Eten von Landgraf Heinrich III. eine erneute Bestallung zum Arzt und Rat mit einem Dienstgeld von 51 fl.16. Da Landgraf Heinrich als Erbe Graf Philipps von Katzenelnbogen auch den St. Goarer Zoll mit der Eten daraus auf Lebenszeit verschriebenen Rente von 69 fl. innehat, erhält er nunmehr vom Landgrafen 120 fl. Dienstgeld, die ihm der Darmstädter Landschreiber 1481 und 148317 in Höhe von je 60 fl. in Gold auf den beiden Frankfurter Messen auszahlt. – Eten, eine ärztliche und wissenschaftliche Kapazität seiner Zeit18, war mit einer Frau namens Eva verheiratet, die noch 1466 lebte19, hatte mit ihr mehrere Kinder, von denen ein Sohn Gerhard 1460 Juni 24 verstorben und im Mainzer Dom (!) bestattet worden war20. – Das Wappen Etens bildet ein neunspeichiges Rad21.
Der sieben freien Künste und der Arzneikunde Doktor, gebürtig aus Holland1, ist 1454 und 1458 Leibarzt des Mainzer Erzbischofs Dietrich [von Erbach], dessen Nachfolger Adolf von Nassau ihm 1465 einen Betrag von 1000 fl. schuldet, die er ihm am 10. Juli dieses Jahres auf den Oberlahnsteiner Zoll anweist2. Erzbischöflicher Leibarzt ist er noch 14683. Sein Wohnsitz ist bis mindestens 1460 Mainz4, 1468 ist er in Frankfurt nachweisbar5. 1458 Dezember 19 heißt es, dass er nicht nur Kranke außer Hauses versorge, sondern solche auch in seinem Hause liegen habe. An diesem Tage nimmt ihn Graf Philipp von Katzenelnbogen der Ältere in sein tägliches Hofgesinde auf, räumt ihm jedoch weitgehende Freiheiten zur Versehung seiner sonstigen ausgedehnten ärztlichen Praxis ein und stellt ihm frei, in Mainz, Köln oder Frankfurt zu wohnen. Er verschreibt ihm ein jährliches Entgeld von 69 fl. vom St. Goarer Zoll auf Lebenszeit, das auch seine Frau, wenn sie ihn überlebt, erhalten soll. Während des Aufenthaltes bei Hofe, auf dem Hin- und Herritt ersetzt er ihm alle Kosten, Verluste und Schäden und gibt ihm dazu zweimal jährlich die gräfliche Hofkleidung6. Wegen seiner Verdienste verleiht ihm Graf Philipp 1466 Mai 1 ein reiches Lehen in Darmstadt, das er auf Söhne und Töchter vererben kann7. 1467 ist Eten erstmals als behandelnder Arzt von Graf Philipps Schwiegersohn, Landgraf Heinrich III. von Hessen, nachweisbar8. 1468 ist Eten auch Leibarzt Graf Johanns IV. von Nassau-Dillenburg, von dem er damals eine Rheinaue gegenüber Mackenheim zu Lehen erhält9. Da Graf Johann V. von Nassau-Dillenburg diese Belehnung 1477 erneuert10, ist Eten offensichtlich auch dessen Leibarzt gewesen. Er bleibt es bis mindestens 1485, denn dann bittet er Graf Johann V., dieses Lehen an Philipp von Albich zu übertragen11, der vielleicht sein Schwiegersohn geworden war. – 1468 Januar 29 wird vor dem Frankfurter Schöffengericht eine Klage des Frankfurter Goldschmieds Hermann von Riffenhausen gegen Eten verhandelt. Der Goldschmied behauptet, ihm sei 1467 ein von dem Mainzer Goldschmied Kübeck für den Vetter des Königs von Dänemark gearbeitetes Kleinod als Pfand zugesichert worden, doch habe es die Witwe Kübecks an Erzbischof Diethers von Mainz Leibarzt Bartholomäus von Eten gegeben12. Das war also der dritte Mainzer Erbischof [Diether von Isenburg], dessen Leibarzt Eten war. Daß er dazu auch Leibarzt des Pfalzgrafen war, ergibt sich aus der Bestallung, die ihm Landgraf Heinrich III. 1477 März 25 ausstellte13. An diesem Tage nahm der Landgraf Eten als seinen Arzt, Rat und Diener an mit der Verpflichtung, Verschwiegenheit in allen geheimen Sachen zu bewahren. Er soll dem Landgrafen mit seiner Arzneikunst getreulich helfen, wenn er es von ihm verlangt, und auf Erfordern zu ihm, seiner Hausfrau und ihren Kindern kommen und nicht ausbleiben, es sei denn, daß er durch Krankheiten des Pfalzgrafen [Philipp], seiner Frau oder seiner geheimen Räte oder Graf Philipps und seiner Kinder(!) verhindert ist; doch soll er danach sobald wie möglich kommen. Wenn er am landgräflichen Hofe ist und vom Pfalzgrafen oder Graf Philipp von Katzenelnbogen angefordert wird, wird ihn der Landgraf von Stund an beurlauben und reiten lassen; doch soll er wieder zurückkommen, wenn es von ihm verlangt wird. Bartholomäus beschwört diese Verpflichtungen. Dafür erhält er jährlich 20 fl. (zu jeder Frankfurter Messe 10 fl.), einmal im Jahr einfarbige Hofkleidung von 8 Ellen besten Tuches und eine zweifarbige Kapuze (eyn geteilt kogel) wie das andere Hofgesinde. Während er dem Landgrafen dient, erhält er Ersatz seiner Kosten und seines reisigen Schadens sowie täglich einen Gulden. Eine Kündigung dieser Bestallung ist nur mit halbjährlicher Frist möglich. 1478 Oktober 21 läßt sich Eten auch noch als Leibarzt des Abtes Johann von Fulda nachweisen, der ihm damals die Anwartschaft auf ein Lehen in Massenheim erteilt14. Von 1476 bis 1478 ist Eten öfter als behandelnder Arzt Landgraf Heinrichs III. bezeugt15. 1480 Oktober 16 – ein Jahr nach dem Tode Graf Philipps von Katzenelnbogen – erhält Eten von Landgraf Heinrich III. eine erneute Bestallung zum Arzt und Rat mit einem Dienstgeld von 51 fl.16. Da Landgraf Heinrich als Erbe Graf Philipps von Katzenelnbogen auch den St. Goarer Zoll mit der Eten daraus auf Lebenszeit verschriebenen Rente von 69 fl. innehat, erhält er nunmehr vom Landgrafen 120 fl. Dienstgeld, die ihm der Darmstädter Landschreiber 1481 und 148317 in Höhe von je 60 fl. in Gold auf den beiden Frankfurter Messen auszahlt. – Eten, eine ärztliche und wissenschaftliche Kapazität seiner Zeit18, war mit einer Frau namens Eva verheiratet, die noch 1466 lebte19, hatte mit ihr mehrere Kinder, von denen ein Sohn Gerhard 1460 Juni 24 verstorben und im Mainzer Dom (!) bestattet worden war20. – Das Wappen Etens bildet ein neunspeichiges Rad21.
Nachweise
Fußnoten
- Demandt, Katz. Regg. III S. 2359. ↑
- Ebd. Nr. 5019. ↑
- Vgl. W. K. Zülch, Frankfurter Künstler 1935 S. 184. ↑
- Das ergibt sich wohl aus dem Begräbnis seines 1460 verstorbenen Sohnes Gerhard im Mainzer Dom (vgl. F. von Arens, Die deutschen Inschriften II. Der Mainzer Dom. 1951 S. 97). ↑
- Demandt, Katz. Regg. Nr. 5019. ↑
- Ebd. ↑
- Demandt, Katz. Regg. Nr. 5396. ↑
- Rechn. I, Gießen (51/4 Bl. 22v., 23, 24v.): meister Bartholomes der artzt. ↑
- Siehe Anm. 1. ↑
- Siehe Anm. 1. ↑
- Siehe Anm. 1. ↑
- Siehe Anm. 3. ↑
- Urkk., Bestallungen. ↑
- Siehe Anm. 1. ↑
- 1476 Mai betreut er die Badekur Langraf Heinrichs III. in Wiesbaden ärztlich (Rechn. I, Marburg Kammerschreiber 5/15 Bl. 3). – 1477 März 12 ist er in Marburg tätig (ebd. 5/1d Bl. 15); desgl. 1478 März 29–April 4 (ebd. 2/2 Bl. 63): doctor Bartholomes unter Zuziehung des doctor Ordemann von Collen (ebd. Bl. 63v.) und des doctor Spigil myner gnedigen hern von Missen (ebd.) in der folgenden Woche. Ende Mai wird Landgraf Heinrich wegen eines erkrankten Armes von Dr. Dietrich aus Frankfurt behandelt (ebd. Bl. 64). – Ende Oktober/Anfang November 1478 liegt Meister Bartholomäus drei Wochen in Marburg, als der Landgraf an den Ohren erkrankt war (ebd. 2/3 Bl. 43). ↑
- Gundlach III S. 61. – Zimmermann, Zentralverwaltung S. 324. ↑
- Rechn. I, Darmstadt (37/3 Bl. 68) und ebd. 37a/2 Belege zu 1483 März 21 und September 8. ↑
- Auf dem Grabstein seines Sohnes Gerhard heißt er famosus artium et medicinae doctor (vgl. Anm. 4). – Die Heidelberger Bibliothek besitzt eine medizinische Handschrift mit Sonnenberechnungen von 1459–1506 mit der Notiz: Perfeci hoc Bartlomeus de Eten artium et medicinae doctor. (Vgl. K. Bartsch, Heidelberger Handschriften, 1887 S. 50 Nr. 122). ↑
- Siehe Anm. 7. ↑
- Siehe Anm. 4. ↑
- Siehe Anm 1. ↑
Quellen
Literatur
- Renkhoff, Nassauische Biographie, 2. Aufl., Wiesbaden 1992, S. 180, Nr. 1006
- Demandt, Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein „Staatshandbuch“ Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, Teil 1, Marburg 1981, S. 199, Nr. 636
- Zimmermann, Die Zentralverwaltung Oberhessens unter dem Hofmeister Hans von Dörnberg, Darmstadt 1974
- Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen 1060–1486, Bd. 3: Rechnungen, Besitzverzeichnisse, Steuerlisten und Gerichtsbücher 1295–1486, Wiesbaden 1956
- Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen 1060–1486, Bd. 2: 1418–1482, Wiesbaden 1954
- Gundlach, Die hessischen Zentralbehörden von 1247 bis 1604, Bd. 3: Dienerbuch, Marburg 1930
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„Eten, Bartholomäus von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/19645_eten-bartholomaeus-von> (aufgerufen am 18.04.2026)
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