Eisenbach, Johann III. von
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Eisenbach, Henne%von
Eisenbach, Hans%von
Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Sohn des Johann von Eisenbach, gibt zusammen mit seinem Vetter Rörich (II) 1374 März 4 die Erklärung ab, daß die Urkunde, die die Landgrafen Heinrich II. und dessen Sohn Otto ihren Eltern über das Erbmarschallamt und das Haus Ulrichstein gegeben haben, mit ihrer Zustimmung geändert worden ist und sie deswegen keine weiteren Forderungen erheben werden1, nachdem sie am gleichen Tage von den Landgrafen Heinrich und Hermann II. als Erbmarschälle angenommen worden waren2. Gleichwohl nehmen beide Vettern 1385 am Krieg gegen Landgraf Hermann teil3, sühnen sich aber noch im gleichen Jahre mit ihm aus und erhalten 1385 November 8 von Landgraf Hermann die Ämter Grünberg, Alsfeld, Altenburg und Romrod amtsweise für 150 fl. und die Hälfte der Bußen4. 1386 Mai 12 ist Henne Bürge Landgraf Hermanns in dessen Waffenstillstandsvertrag mit Markgraf Balthasar von Meißen5. 1387 Juli 13 begleitet er mit seiner Schar Landgraf Hermann, als dieser die Städte entboten hatte, nach Fulda6. 1391 Juli 4 ist Johann Vorsitzender Richter des landgräflichen Gerichts auf dem Markt zu Kassel gegen die des Hochverrats angeklagten Kasseler Patrizier7. 1391 September 29 tritt Henne einem Adelsbund unter Führung des Mainzer Landvogts Konrad Spiegel bei, der am 5. November d. J. in ein Schutzverhältnis zu Erzbischof Konrad von Mainz tritt8. 1392 Mai 5 schließt Henne mit Landgraf Hermann ein Bündnis gegen alle von Schlitz, gen. von Görtz und von Heusenstamm9. 1394 Januar 1 löst Landgraf Hermann von Henne und Rörich von Eisenbach die Hälfte der Gerichte Felda und Bobenhausen für 1800 fl. ein10 und rechnet im Februar 1397 mit beiden und Bernhard von Eisenbach ab11, Nach Beilegung der darüber entstandenen Irrungen versprechen sie, nachdem Landgraf Hermann eine Verschreibung auf den Zoll von Grünberg in Höhe von 200 Schill. 1397 Januar 9 erneuert hat12 – sie ist an Johann und seine Vettern, die Brüder Rörich und Bernhard (Bere) von Eisenbach von dem † Berthold von Merlau überkommen und trägt 20 Pfd. Hlr. jährlich –, daß alle älteren Verschreibungen ungültig sein sollen mit Ausnahme der über Ulrichstein, Bobenhausen und Felda13. Zugleich aber bestimmt Landgraf Hermann den Johann von Eisenbach, das diesem angeblich verschriebene Schloß Ulrichstein mit Zubehör dem Landgrafen für 6000 fl. zur Wiedereinlösung zu überlassen14, wofür ihm Landgraf Hermann 1397 September 3 eine jährliche Rente von 500 fl. auf die Städte Marburg, Alsfeld, Grünberg, Homberg/O., Kirchhain, Frankenberg und Gießen anweist15. 1400 Januar 13 vermitteln die Vettern Johann und Bernhard (Bere) von Eisenbach zusammen mit anderen den Frieden zwischen Landgraf Hermann und denen von Buchenau16. Nachdem Johann 1397 Oktober 7 über 50 fl. für den Bau des Zwingers zu Ulrichstein und die 250 fl. von den zuvor genannten Städten, die ihm zu Michaelis fällig waren, quittiert hat17, muß er eine weitere Verschreibung über 100 fl. auf die Städte Kassel und Homberg/E. erhalten haben; denn 1398 (nach September 29)18 und 1400 Oktober 23 erklärt Johann, daß er die ihm von diesen genannten neun Städten verschriebene Gülte richtig erhalten hat19. Gleiche Quittungen liegen auch für die folgenden Jahre vor20. 1407 Oktober 4 bekundet Johann, daß er wegen der Streitigkeiten, die er mit Landgraf Hermann und seinen Städten wegen der ihm verschriebenen 600 fl. Gülte hatte, gütlich vertragen ist und auf seine Forderungen verzichtet21. Am 18. Oktober bekundet Johann, daß Landgraf Hermann von den 200 fl., die er ihm noch schuldet, auf sein Geheiß dem Meister des Antoniterhauses in Grünberg, Herrn Heinrich Krummbein, 100 fl. gezahlt hat22 1402 ist Johann als Heimlicher Landgraf Hermanns dessen Gesandter an den König23 und wird nach erheblicher Anteilnahme am Kriege Landgraf Hermanns gegen den Mainzer Erzbischof Johann 140424 im Friedensschluß zwischen Mainz und Hessen 1405 Mai 8 zum hessischen Bürgen für dessen Vollziehung eingesetzt25. 1408 September 14 bekundet Johann schließlich, daß Landgraf Hermann ihm alles bezahlt hat, worüber sie strittig waren, und verzichtet auf alle bisherigen Ansprüche und Forderungen, ausgenommen die Verschreibung auf den Grünberger Zoll, und gibt alle landgräflichen Schuldurkunden als nichtig und tot zurück26. 1414 Juni 21 ist er dann auch als Heimlicher Landgraf Ludwigs I. bezeugt27. Er war verheiratet mit Grete von Hatzfeld, der Schwester des Ritters Wiegand von Hatzfeld28.
Sohn des Johann von Eisenbach, gibt zusammen mit seinem Vetter Rörich (II) 1374 März 4 die Erklärung ab, daß die Urkunde, die die Landgrafen Heinrich II. und dessen Sohn Otto ihren Eltern über das Erbmarschallamt und das Haus Ulrichstein gegeben haben, mit ihrer Zustimmung geändert worden ist und sie deswegen keine weiteren Forderungen erheben werden1, nachdem sie am gleichen Tage von den Landgrafen Heinrich und Hermann II. als Erbmarschälle angenommen worden waren2. Gleichwohl nehmen beide Vettern 1385 am Krieg gegen Landgraf Hermann teil3, sühnen sich aber noch im gleichen Jahre mit ihm aus und erhalten 1385 November 8 von Landgraf Hermann die Ämter Grünberg, Alsfeld, Altenburg und Romrod amtsweise für 150 fl. und die Hälfte der Bußen4. 1386 Mai 12 ist Henne Bürge Landgraf Hermanns in dessen Waffenstillstandsvertrag mit Markgraf Balthasar von Meißen5. 1387 Juli 13 begleitet er mit seiner Schar Landgraf Hermann, als dieser die Städte entboten hatte, nach Fulda6. 1391 Juli 4 ist Johann Vorsitzender Richter des landgräflichen Gerichts auf dem Markt zu Kassel gegen die des Hochverrats angeklagten Kasseler Patrizier7. 1391 September 29 tritt Henne einem Adelsbund unter Führung des Mainzer Landvogts Konrad Spiegel bei, der am 5. November d. J. in ein Schutzverhältnis zu Erzbischof Konrad von Mainz tritt8. 1392 Mai 5 schließt Henne mit Landgraf Hermann ein Bündnis gegen alle von Schlitz, gen. von Görtz und von Heusenstamm9. 1394 Januar 1 löst Landgraf Hermann von Henne und Rörich von Eisenbach die Hälfte der Gerichte Felda und Bobenhausen für 1800 fl. ein10 und rechnet im Februar 1397 mit beiden und Bernhard von Eisenbach ab11, Nach Beilegung der darüber entstandenen Irrungen versprechen sie, nachdem Landgraf Hermann eine Verschreibung auf den Zoll von Grünberg in Höhe von 200 Schill. 1397 Januar 9 erneuert hat12 – sie ist an Johann und seine Vettern, die Brüder Rörich und Bernhard (Bere) von Eisenbach von dem † Berthold von Merlau überkommen und trägt 20 Pfd. Hlr. jährlich –, daß alle älteren Verschreibungen ungültig sein sollen mit Ausnahme der über Ulrichstein, Bobenhausen und Felda13. Zugleich aber bestimmt Landgraf Hermann den Johann von Eisenbach, das diesem angeblich verschriebene Schloß Ulrichstein mit Zubehör dem Landgrafen für 6000 fl. zur Wiedereinlösung zu überlassen14, wofür ihm Landgraf Hermann 1397 September 3 eine jährliche Rente von 500 fl. auf die Städte Marburg, Alsfeld, Grünberg, Homberg/O., Kirchhain, Frankenberg und Gießen anweist15. 1400 Januar 13 vermitteln die Vettern Johann und Bernhard (Bere) von Eisenbach zusammen mit anderen den Frieden zwischen Landgraf Hermann und denen von Buchenau16. Nachdem Johann 1397 Oktober 7 über 50 fl. für den Bau des Zwingers zu Ulrichstein und die 250 fl. von den zuvor genannten Städten, die ihm zu Michaelis fällig waren, quittiert hat17, muß er eine weitere Verschreibung über 100 fl. auf die Städte Kassel und Homberg/E. erhalten haben; denn 1398 (nach September 29)18 und 1400 Oktober 23 erklärt Johann, daß er die ihm von diesen genannten neun Städten verschriebene Gülte richtig erhalten hat19. Gleiche Quittungen liegen auch für die folgenden Jahre vor20. 1407 Oktober 4 bekundet Johann, daß er wegen der Streitigkeiten, die er mit Landgraf Hermann und seinen Städten wegen der ihm verschriebenen 600 fl. Gülte hatte, gütlich vertragen ist und auf seine Forderungen verzichtet21. Am 18. Oktober bekundet Johann, daß Landgraf Hermann von den 200 fl., die er ihm noch schuldet, auf sein Geheiß dem Meister des Antoniterhauses in Grünberg, Herrn Heinrich Krummbein, 100 fl. gezahlt hat22 1402 ist Johann als Heimlicher Landgraf Hermanns dessen Gesandter an den König23 und wird nach erheblicher Anteilnahme am Kriege Landgraf Hermanns gegen den Mainzer Erzbischof Johann 140424 im Friedensschluß zwischen Mainz und Hessen 1405 Mai 8 zum hessischen Bürgen für dessen Vollziehung eingesetzt25. 1408 September 14 bekundet Johann schließlich, daß Landgraf Hermann ihm alles bezahlt hat, worüber sie strittig waren, und verzichtet auf alle bisherigen Ansprüche und Forderungen, ausgenommen die Verschreibung auf den Grünberger Zoll, und gibt alle landgräflichen Schuldurkunden als nichtig und tot zurück26. 1414 Juni 21 ist er dann auch als Heimlicher Landgraf Ludwigs I. bezeugt27. Er war verheiratet mit Grete von Hatzfeld, der Schwester des Ritters Wiegand von Hatzfeld28.
Nachweise
Fußnoten
- Urkk., Gen.-Rep. Ulrichstein. Es handelt sich um die Änderung in der Erbfolge des Marschallamtes dahingehend, daß nicht mehr wie bisher nur der älteste Sohn des Erbmarschalls diesem im Amte folgen sollte – das war damals Rörich II. –, sondern [auch] der jeweils Älteste des Stammes (vgl. Landau, Ritterburgen III S. 387). Das war damals Johann III., der aber anscheinend nach dem Verkauf von Ulrichstein Ende des 14. Jahrhunderts auf das Erbmarschallamt verzichtet hat, so daß an seine Stelle Bernhard, der Bruder Röhrichs II., treten konnte. ↑
- Ebd. ↑
- Landau, Ritterburgen III S. 387. ↑
- Becker, Alsfelder Urkk. (MOHG NF 33, 1936). – Baur, Hessische Urkunden I Nr. 1161. ↑
- Codex Dipl. Saxoniae I B1 Nr. 177. ↑
- Rechn. I, Marburg (72/20 Bl. 9). ↑
- Urkk., Gen.-Rep. Cassel (Notariatsinstrument von 1391 Dezember 26). ↑
- StA Würzburg MIB 12 fol. 87 ff. ↑
- Urkk., Gen.-Rep. von Eisenbach. ↑
- Landau, Ritterburgen III S. 389. ↑
- Urkk., Quittungen. ↑
- Baur, Hessische Urkunden I Nr. 1252. ↑
- Landau, Ritterburgen II S. 390. ↑
- Ebd. S. 391. Zur politischen Beurteilung dieser Maßnahme ‚wider Treu und Glauben‘ vgl. H. J. von Brockhusen, Zur Geschichte von Schotten (600 Jahre Stadt Schotten) S. 42. ↑
- Urkk., Gen.-Rep. Marburg. – Vgl. auch Küch, Marburger Rechtsquellen I S. 455 Anm. 1. ↑
- Urkk., Gen.-Rep. von Buchenau. ↑
- Urkk., Quittungen. ↑
- Ebd. ↑
- Urkk., Gen.-Rep. Marburg. ↑
- Solche Quittungen sind überliefert von 1401 Juni 15, 1404 Februar 5 und 1404 Juni 6 (Urkk., Quittungen). ↑
- Siehe Anm. 17. ↑
- Siehe Anm. 17. ↑
- Sudendorf UB IX Nr. 179. ↑
- Küch, Landgraf Hermann II. (ZHG 29, 1894) S. 195. ↑
- Gudenus, Codex Diplomaticus IV S. 48 ff. ↑
- Siehe Anm. 17. ↑
- Küch, Marburger Rechtsquellen I S. 136. ↑
- Urkk., Quittungen zu 1398 Februar 15. ↑
Quellen
Literatur
- Demandt, Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein „Staatshandbuch“ Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, Teil 1, Marburg 1981, S. 172, Nr. 562
- Becker, Alsfelder Urkunden des Staatsarchivs zu Darmstadt, in: Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins NF 33 (1936), S. 140-190
- Gundlach, Die hessischen Zentralbehörden von 1247 bis 1604, Bd. 3: Dienerbuch, Marburg 1930, S. 54
- Küch, Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg, Bd. 1, Marburg 1918
- Küch, Beiträge zur Geschichte des Landgrafen Hermann II. von Hessen, in: Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde 29 (1894), S. 1-216
- Sudendorf, Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande, Bd. 9: Vom 3. April 1399 bis zum 15. März 1405, Hannover 1877
- Baur, Hessische Urkunden, Bd. 1: Die Provinzen Starkenburg und Oberhessen von 1016-1399 enthaltend, Darmstadt 1860
- Landau, Die hessischen Ritterburgen und ihre Besitzer, Bd. 3, Kassel 1836
- Landau, Die hessischen Ritterburgen und ihre Besitzer, Bd. 2, Kassel 1833
Nachnutzung
Rechtehinweise
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Zitierweise
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„Eisenbach, Johann III. von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/19542_eisenbach-johann-iii-von> (aufgerufen am 17.04.2026)
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