Buchenau, Engelhard von

 
belegt seit
5.4.1494
gestorben
vor 18.11.1506
Beruf
Amtmann
GND-Explorer
1390823156

Familie

Verwandte

Buchenau, Kaspar von <Bruder>, belegt 1480–1492, Amtmann

Leben

Aus der Biografie

Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Buchenau, Engelhard1, Bruder des Kaspar von Buchenau2 verkauft 1494 April 5 an Landgraf Wilhelm III. seinen sehr umfänglichen Besitz an Dörfern, Höfen, Mühlen, Wüstungen, Wäldern, Lehnsleuten und Hörigen außer dem Schloß und Burgfrieden Buchenau für 2000 fl. und 100 fl. jährlicher Gülte aus Alsfeld und Treysa3. Am gleichen Tage zeigt Engelhard dies den Äbten von Hersfeld und Fulda an, mit der Bitte, den Landgrafen mit diesen Gütern zu belehnen, soweit sie von ihnen zu Lehen gehen, und entbindet zugleich seine Hörigen, Hintersassen und Lehnsleute der ihm geleisteten Eide4. Schon am 10. April 1494 kommen der Küchenschreiber, Hans Jakob von Ettlingen, Jost Schleier, Nüßel und Ebert, der Holzförster, nach Friedewald und reiten am nächsten Tage aus zu besitzen die guter, wostenunge, holcz unde felt, die zusthen Engelhart von Buchenaue5. Nachdem dieser im Mai durch Jost Schleier als ehemaligen und Andreas Hutzel als jetzigen Friedewalder Vogt auf Befehl des Hofmeisters sein Geld erhalten hat6, fordert der Friedewalder Vogt am 14. November erstmals die Zinse von den von Engelhard von Buchenau gekauften Gütern ein7. Da der Abt von Fulda den Verkauf nicht anerkennt und den Fall vor den König bringt8, kommt es in den nächsten Jahren deswegen zu erheblichen Differenzen zwischen dem Abt, dem Landgrafen und denen von Buchenau9. 1495 September 15 bestellt Landgraf Wilhelm III. Engelhard auf Lebenszeit zum unberechneten Amtmann zu Hauneck. Er braucht dem Landgrafen nicht außer Landes zu dienen, muß dafür aber zwei reisige Knechte bereithalten. Dient er dem Landgrafen außerhalb seines Amtes, erhält er Futter, Kost, Nagel und Eisen sowie Ersatz seines reisigen Schadens; dazu kommt die Hofkleidung10. Engelhard soll außerdem alsbald ein Kapital von 200 fl. gegen Rente anlegen, diese Rente auf Lebenszeit beziehen, aber nach seinem Tode an den Landgrafen fallen lassen11. 1497 November 18 weist ihn Landgraf Wilhelm an, diese 200 fl. zur Einlösung des an Propst und Konvent des Klosters Johannesberg bei Hersfeld verpfändeten Gerichtes Schildschlag zu verwenden, nachdem der Landgraf die Restsumme zugelegt hat. Solange der Landgraf Engelhard für diese 200 fl. Kapital keine Rente angewiesen hat, soll er dafür, solange er in Hauneck wohnt, das Gericht Schildschlag mit Ausnahme der Wälder und Wildbanne innehaben, es aber freigeben, wenn ihm die Rente für die 200 fl. auf die Stadt Alsfeld angewiesen worden ist12. Engelhard lebt noch 1505, gestorben vor 1506 November 1813.

Nachweise

Fußnoten

  1. Vgl. Landau, Ritterburgen II S. 152 ff.
  2. Ebd.
  3. Ebd.
  4. Urkk., Gen.-Rep. von Buchenau.
  5. Rechn. I, Friedewald (49/12 Bl. 20v.).
  6. Ebd. 49/12 Bl. 21.
  7. Ebd. 49/12 Bl. 27.
  8. Siehe Anm. 1.
  9. Urkk., Gen.-Rep. Schildschlag.
  10. Urkk., Bestallungen. – Kopiar 131 Nr. 37.
  11. Ebd.
  12. Kopiar 15 Nr. 92.
  13. Urkk., Lehen von Buchenau.

Quellen

Literatur

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Buchenau, Engelhard von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/19256_buchenau-engelhard-von> (aufgerufen am 19.04.2026)

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