Bovenden, Burkhard von

 
belegt seit
24.6.1420
belegt bis
30.3.1430
Beruf
Amtmann
GND-Explorer
1390589382

Andere Namen

Weitere Namen

Baventzen, Burkhard

Wirken

Funktion

  • Ziegenberg, Amtmann, 1420

Lebensorte

Ziegenberg

Leben

Aus der Biografie

Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Wird 1420 Juni 24 von Landgraf Ludwig I. auf drei Jahre zum Amtmann des Schlosses Ziegenberg unter genauer Festlegung seiner Pflichten und Rechte bestellt1. Er erhält diese Bestallung aufgrund seiner bisherigen treuen Dienste, die sich jedoch nicht mehr nachweisen lassen. Er soll Schloß, Dörfer, Leute, Gerichte und was dazu gehört getreulich und nach bestem Vermögen auf eigene Kosten, Gewinn und Schaden (frommen und ebenthure) bewahren, bewachen, schützen, schirmen und verteidigen. Zur Haltung des Schlosses bekommt er alles, was aus den zugehörigen Dörfern und Gerichten, von Leuten und Gütern (luten und guten), aus Fischerei und Wildbann aufkommt, unberechnet zu seinem Nutzen (nutz und frummen), muß aber die zum Schloß gehörenden Leute bei ihren bisherigen Gnaden, Freiheiten und Rechten behalten. Wenn er jemandem, der das Gericht mit oder ohne Fehdeerklärung angreift, nachjagt und dabei reisigen Schaden erleidet, wird er ihm ersetzt, er muß jedoch die dabei etwa von ihm und seinen Helfern gewonnenen Gefangenen und reisige Habe an den Landgrafen abliefern, ausgenommen was in die Küche gehört. Wird er deshalb in seiner Ehre angegriffen, wird ihn der Landgraf rechtlich vertreten helfen und yme syne ere besorgen, wie es ein Herr seinem Amtmann von Rechts wegen schuldig ist. Wenn ihn der Landgraf zu jemandes Feind macht, steht er für seinen reisigen Schaden ein; wenn er ihn zum Dienst entbietet, gibt er ihm außerdem Futter und Brot. Die Menge Frucht, die Burkhard auf dem Schloß übernimmt, muß er bei seinem Abzug wiedererstatten, das gleiche gilt für die eingesäten Äcker; über beides soll ein vom Landgrafen besiegeltes Verzeichnis aufgestellt werden. Burkhard darf in den eingeforsteten landgräflichen Wäldern nicht ohne Geheiß des Landgrafen jagen, ausgenommen in den zum Schloß gehörenden Wäldern und Gehölzen. Stirbt Burkhard innerhalb der nächsten drei Jahre, dann müssen die Seinen dem Landgrafen das Schloß wieder so (mit fruchten, besehit und unbesehit) übergeben, wie es Burkhard übernommen hat. Sind Bauarbeiten am Schlosse nötig, wird der Landgraf seine Untertanen aus dem zugehörigen Gericht zur Beihilfe stellen2. – Landgräflicher Amtmann ist Burkhard noch [1427] Januar 103. 1430 März 30 erhält er vom Landgrafen die Anwartschaft auf vier Hufen zu Ermschwerd, mit denen z. Zt. noch Simon Rost belehnt ist4.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bovenden, Burkhard von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/19194_bovenden-burkhard-von> (aufgerufen am 20.04.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/bio/19194