Boyneburg, Heimbrod von

 
belegt seit
23.6.1383
belegt bis
29.7.1406
Beruf
GND-Explorer
1390492206

Wirken

Lebensorte

Wanfried

Familie

Verwandte

  • Boyneburg, Konrad von <Bruder>
  • Boyneburg, Hermann von <Bruder>
  • Boyneburg, Hermann von <Sohn>

Leben

Aus der Biografie

Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Bekundet 1383 Juni 23 für sich und seine Brüder Heinrich und Konrad, Landgraf Hermann II. 165 fl. zu Michaelis zu schulden und ihm für den Fall der Nichtzahlung den ihnen verpfändeten Teil des Schlosses Wanfried wieder einzuräumen1. Am 5. September 1383 verpflichten sich die Brüder Heimbrod und Heinrich dem Landgrafen Hermann außer diesen 165 fl. auch noch die 64 fl., die sie ihm schulden, Michaelis (September 29) zurückzuzahlen2. 1386 Juni 11 erklärt Kurt von Ambra, das Viertel Heimbrods für 75 Mark Silber mit Zustimmung Landgraf Hermanns übernommen zu haben3. 1404 bekunden Heimbrod und sein Sohn Hermann, daß ihnen Landgraf Hermann gestattet habe, einen ihnen auf Wanfried verschriebenen Zins von 10 fl. durch die Brüder Berthold und Reinhard Rathgebe ablösen zu lassen4. 1406 Juli 18 vergleichen sich Heimbrod und Hermann mit Landgraf Hermann in ihren bisherigen Streitigkeiten dahin, daß die von Boyneburg dem Landgrafen alle Urkunden über das Schloß Wanfried herausgeben, während ihnen der Landgraf 500 fl. bezahlen soll5. Am 29. Juli 1406 verzichten beide gegenüber Landgraf Hermann auf ihre Ansprüche an ihn unter Vorbehalt ihres Burglehens zu Wanfried, des ihnen verpfändeten Hofes zu Wichmannshausen und zweier Schuldverschreibungen von 100 fl. und 350 fl.6

Nachweise

Fußnoten

  1. Urkk., Gen.-Rep. Wanfried.
  2. Urkk., Samtarchiv Schubl. 71 Nr. 9.
  3. Urkk., Gen.-Rep. Wanfried. Nichtsdestoweniger erklären Heimbrod und sein Sohn Hermann 1407 Januar 6, niemals einen Teil des Schlosses Wanfried, den sie von Landgraf Hermann pfandweise innehaben, an Kurt von Ambra verpfändet oder sonstwie für Geld eingeräumt zu haben. (Urkk. ebd.).
  4. Urkk. ebd. Bereits 1393 Februar 18 hatte Heimbrod Landgraf Hermann gebeten, seine Gülte und sein Burglehen zu Wanfried an Reinhard Rathgebe versetzen zu dürfen. (Urkk. ebd.)
  5. Urkk., Gen.-Rep. Boyneburg.
  6. Urkk., Gen.-Rep. Wanfried.

Literatur

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Boyneburg, Heimbrod von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/19163_boyneburg-heimbrod-von> (aufgerufen am 19.04.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/bio/19163