Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Boyneburg, Bodo und Kurt von Welde bekunden 1360 Januar 31, daß ihnen die Landgrafen Heinrich II. und Otto I. eine Schuld von 100 ½ Mark Silber auf das Haus Fürstenstein angewiesen haben, das sie solange innehaben sollen, bis diese Summe einschließlich der etwa aufgewendeten Baukosten zurückgezahlt ist1.
Boyneburg, Bodo und Kurt von Welde bekunden 1360 Januar 31, daß ihnen die Landgrafen Heinrich II. und Otto I. eine Schuld von 100 ½ Mark Silber auf das Haus Fürstenstein angewiesen haben, das sie solange innehaben sollen, bis diese Summe einschließlich der etwa aufgewendeten Baukosten zurückgezahlt ist1.
Nachweise
Fußnoten
- Urkk., Gen.-Rep. Fürstenstein. – Ein Reinhard von Boyneburg wird 1353 April 29 anläßlich der Übertragung eines Eschweger Burglehens durch die Landgrafen Heinrich und Otto als ihr Diener bezeichnet (Kopiar 2 Nr. 25). ↑
Quellen
Literatur
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Boyneburg, Bodo von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/19153_boyneburg-bodo-von> (aufgerufen am 21.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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