Wirken
Lebensorte
Leipzig
Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Bürger zu Leipzig, wird 1499 Oktober 4 von Landgraf Wilhelm III. auf Lebenszeit zum Diener angenommen, um ihm mit seiner Kunst zu dienen, wofür ihm jährlich zu Michaelis 20 fl. aus der Kammer erhalten soll1. Die Bezeichnung seiner Tätigkeit als „Kunst“ und die Höhe des Dienergeldes lassen den Schluß zu, daß es sich entweder um einen Arzt oder wahrscheinlich um einen Büchsenmeister gehandelt hat.
Bürger zu Leipzig, wird 1499 Oktober 4 von Landgraf Wilhelm III. auf Lebenszeit zum Diener angenommen, um ihm mit seiner Kunst zu dienen, wofür ihm jährlich zu Michaelis 20 fl. aus der Kammer erhalten soll1. Die Bezeichnung seiner Tätigkeit als „Kunst“ und die Höhe des Dienergeldes lassen den Schluß zu, daß es sich entweder um einen Arzt oder wahrscheinlich um einen Büchsenmeister gehandelt hat.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Blankenheim, Georg“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/19103_blankenheim-georg> (aufgerufen am 20.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/bio/19103