Finster-Holz: vor dem Finsterholtz
Beleg
Standard-Flurname
Finster-Holz
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1588
Quelle
Struck, W. H.: Quellen zur Geschichte der Klöster und Stifte im Gebiet der mittleren Lahn. Band 3 und 4. KARTEIKARTE FEHLT!!!
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Holz
Zu ahd. mhd. holz st. N. ‚Holz, Gehölz, Wald‘. Einige Namen beziehen sich auf Objekte, die aus dem Werkstoff Holz gefertigt sind, die meisten auf Waldstücke und deren forstwirtschaftliche Nutzung. Ein Holzweg führt in den Wald und endet dort an einem Holzstapelplatz. - Auffallend ist das häufige Vorkommen einer Verkleinerungsform Hölzchen ‚kleines Waldstück‘.
Südhessisches Flurnamenbuch
Finster
Zu ahd. finstar, mhd. vinster ‚dunkel, finster; feindlich‘. Die Namen können sich auf einen dichten, dunklen Wald, auf ein enges Tal, einen Talhang oder ganz allgemein auf das Düstere, Dunkle - und damit Unheimliche - eines Ortes beziehen. In Ellenbach und Hammelbach hat sich eine Umdeutung zu fest vollzogen; in UAbst umgekehrt.
Holz
Zu ahd. mhd. holz st. N. ‚Holz, Gehölz, Wald‘. Einige Namen beziehen sich auf Objekte, die aus dem Werkstoff Holz gefertigt sind (Holzbrücke, Holzbrunnen?), die übrigen auf Waldstücke und deren forstwirtschaftliche Nutzung (Holzschlag, Holzplatz, Holzkammer, Holzmacherweg). Ein Holzweg führt in den Wald und endet dort an einem Holzstapelplatz (Biebesheim am Rhein: Holzhaufen) oder einem Kohlenmeiler. Vereinzelt könnte ein FlN auch auf einen PN Holz oder Hölzer zurückführen; in Astheim scheint es im 15. Jh. den GewN Holzbach gegeben zu haben.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Finster-Holz: vor dem Finsterholtz (Gaudernbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/572285_vor-dem-finsterholtz> (aufgerufen am 29.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/572285