Hof-Haus-Wald: HOF HAEUSLER WALD
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Haus
Zu ahd. mhd. hûs st.N. ‚Haus, Gebäude‘. Die Namen beziehen sich auf Flurstücke am Dorfrand oder unmittelbar bei bestimmten Häusern.
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.
Wald
Zu ahd. wald, mhd. walt st. M. ‚Wald, Wildnis‘. Der Name gilt allgemein für bewaldetes Gelände. Häufig sind Diminutivformen wie Wäldchen, Wäldches, im historischen Bereich auch Wäldgen, sowie Wäldlein. Durch Assimilation von /ld/ > /ll/ erscheinen verzeinzelt auch Formen wie Wellchen, so dass die Abgrenzung der Wald- und Wall-Belege nicht immer eindeutig ist.
Südhessisches Flurnamenbuch
Haus
Zu ahd. mhd. hûs st. N. ‚Haus, Gebäude‘. Die Namen beziehen sich auf Flurstücke am Dorfrand oder unmittelbar bei bestimmten Häusern. Bei den Pluralformen stehen sich ältere Bildungen auf -en ohne Umlaut (Hausen) und neuere auf -er mit Umlaut (Häuser) gegenüber. Die Namen aus Büttelborn, Egelsbach(?), Griesheim und Ober-Ramstadt stellen sich zu ahd. hûsstat ‚räumliche Ausdehnung des Hauses‘; als FlN bedeutet Hausstatt ‚Stelle, wo ein Haus steht, stand oder stehen soll‘. Vermischung des Diminutivs Häusel mit dem entsprechenden FamN kommt öfter vor.
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.
Wald
Zu ahd. wald, mhd. walt st. M. ‚Wald, Wildnis‘. Der Name gilt allgemein für bewaldetes Gelände. Sogenannte Waldgassen führen, wie in Einhausen, in den Wald hinein. Häufig sind Diminutivformen wie Wäldchen, Wäldches, im historischen Bestand auch Wäldgen, sowie im 17. Jh. zweimal Wäldlein. Durch Assimilation von /ld/ /ll/ erscheinen vereinzelt auch Formen wie Wellchen (Igelsbach), sodass die Abgrenzung der Wald- und Wall-Belege nicht immer eindeutig ist und - wie in Nieder-Ramstadt - auch Besitz derer von Wallbrunn (s. d.) namengebend sein könnte
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hof-Haus-Wald: HOF HAEUSLER WALD (Vockenhausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/524540_hof-haeusler-wald> (aufgerufen am 29.11.2025)
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